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Samtbäcker der
‣ siehe auch Bäcker
► QUELLEN
Masing 1931, 7
Stieda-Meltig 69; 242 ff. „Die Samptbecker bilden ein im XV. Jh. ein eigenes Amt u. erhalten im J. 1487 einen eigenen Schragen, in dem u.a. ihre Produktionsbefugnisse gegenüber denen der gemeinen Becker festgesetzt sind. Unter den Brotgattungen, deren Herstellung ihnen erlaubt ist, werden klepen genannt. Wie lange dieses Amt seine Sonderexistenz geführt hat, habe ich nicht ermitteln können.“