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Kronsarrende die
‣ Varianten: Kronsarende
‣ siehe auch Arrende
► QUELLEN
Gutzeit 1874, 100
Kronsarrende, die. 1) Nutznießung eines Kronsgutes in Gestalt einer Pacht. Ehemals ein Vorrecht des Adels. Eine K. haben, ein Kronsgut in Arrende (Pacht), vgl. 154. I. 219 u. 507. — 2) statt des Kronsgutes eine Jahreszalung von Seiten der Statsregierung an verdiente Statsbeamte. Eine Kronsarrende von 1200 Rb. auf 12 Jahre haben.
Gutzeit 1886, 58
Arrende