[BSS] Baltisaksa sõnastik

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Päring: osas

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Arrende die
‣ Varianten: Arende
1. 'Pacht eines Gutes' et rendileping
Pacht eines Rittergutes
ein Gut in Arrende haben
ein Gut in (perpetuelle) Arrende geben
ein Gut in Arrende bewirtschaften
ein Gut fällt aus der Arrende
zur Arrende begeben
auf Arrende austhun
Pacht einer Mühle, eines Heuschlages
vgl Kronsarrende
2. 'das gepachtete Gut'
3. 'Pachtsumme'
rückständige Arrenden
Arrenden, die erledigt sind, verleihen
die erledigte Arrende mit Ausgange des März empfangen

QUELLEN

Hupel 1774-1782, 55
Unter der Arende versteht man sowohl das gepachtete Gut, als die Pachtsumme.

Hupel 1795a, 9
Arrende oder Arende, die, sagt man hier fast durchgängig st. Pacht. Letzteres halten einige Edelleute aus Misverstand für erniedrigend, und lassen sich daher nicht Pachter, wofür man zuweilen Pächter hört, sondern Arrendator nennen. Nach dem Französischen müßte man eigentlich Arrente schreiben. Eben dies gilt von arrendiren oder arendiren d.i. pachten.

Ewers 1831, 204
Arrende die Pacht

Possart 1846, 181
Arrende wird durchgängig für Pacht gebraucht.

Gutzeit 1859, 50
Arrende 1) Pacht, eines Gutes, einer Müle, eines Heuschlages. 2) Pachtgeld. Rückständige Arrenden, 193. II. 2. 1239; wie groß der Hakenwert (des Gutes) und die Arrende sei, 193. II. 2. 1271
Von diesem halbfranzösischen Worte giebt es eine Menge sehr gebräuchlicher Zusammensetzungen, von denen mehre beifolgend angeführt sind. Vgl. auch Kronsarrende, Privatarrende.
Bemerkenswert und gew. sind folgende Ausdrücke. Ein Gut in Arrende bewirtschaften; 176. 1832. 101; ein Gut fällt aus der Arrende, 172. 1788. 4; zur Arrende begeben, ebda., 1790. 170; auf Arrende austhun, ebda. 1789. 108; Arrenden, die erledigt sind, verleihen, ebda. 1801. 106; die erledigte Arrende mit Ausgange des März empfangen, ebda.

Pantenius 1872, 77
Pacht eines Rittergutes

Sallmann 1880, 26, 144
Arrende Gutspacht [frz. Einfluss]

Gutzeit 1886, 58
Arrende Das heutige Schwedisch kennt Arrende Pacht, arrendera pachten, arrendator Pächter, arrendering Pacht u. arrendegods Arrendegut. Hupel, Bunge u. A. schreiben Arende, arendiren, Arendator. Arrende u.s.w. ist das franz. arrentement Verpachtung und arrenter verpachten. W. v. Bock sagt in 370. II. v. 347: „die Ausdrücke Arende, arendiren, verarendiren, Arendator für Pacht, pachten, verpachten, Pächter sind in unseren Provinzen seit schwed. Zeiten landesüblich geblieben.“ Der Sprachgebrauch macht indess einen Unterschied. Arrendator ist demnach der Pächter einer Privat- oder Kronsgutes, Pächter sind Bauern, welche Gesindestellen eines Gutes oder überhaupt Bauerland pachten; man spricht von Vieh- und Milchpächtern, Vieh- und Milchpacht, aber nicht von Vieh- und Milcharrendatoren. Arrende ist überdies nicht blos die Pacht oder in Pacht Nehmung eines Landstückes oder Gutes, sondern auch, in gewissem Sinn, das gepachtete Gut selbst. Es gibt daher Krons-Arrenden, man spricht von einer Arrende im Betrage von 2000 R., die ein verdienter Beamter von der Krone erhält.

Transehe-Roseneck 1890, 57
Arrende Durch königliche Resolution vom 6. Juni 1687 wurde festgesetzt, dass zur Milderung der durch Reduktion hervorgerufenen Nothlage des Adels alle eingezogenen Güter, die nicht mehr als 1500 Thlr. Rente abwerfen, den bisherigen Besitzern in perpetuelle Arrende (Pacht) gegeben werden sollten.

Bienemann 1911
zitiert nach Schoppe (?) in Zfd Wortforschung 14, 1912/13, 83: „meine Eltern lebten damals nicht auf unserem Erbgute Grausden, sondern auf dem Kronsgute Schlamper, welches sie in Arrende hatten.

Tobien 1930, 12
perpetuelle Arrende

Kiparsky 1936, 20
Arrende Gutspacht. aus Ostpreußen ins Baltikum

Kobolt 1990, 44
Arrende Pacht. russ. arenda 'Pacht'


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