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Päring: osas

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Wackenbuch das

vgl Gesindewackenbuch, Revisions-Wackenbuch

QUELLEN

Lange 1772-1777, I/566
Wakkenbuch

Bergmann 1785, 76
Wackenbuch ein Buch worinn die Pflichten und Abgaben des Bauern, die er seinen Obern zu entrichten hat, verzeichnet sind; das Pflichtbuch.

Hupel 1795a, 256
Wackenbuch, das (vom gleich vorhergehenden Wort Wacke) ist das Verzeichniß von der Beschaffenheit eines Landguts und dessen Gebietsleuten nach ihrem Vermögen und ihren Pflichten. Man nennt es Krons- oder Revisions Wackenbuch wenn es bey der Haaken-Revision ist angefertigt worden; und dann enthält es auch die Anzeige von den Appertinenzien: hingegen stehen in dem Hofs-Wackenbuch, welches der Besitzer für sich aussezt, hauptsächlich die Abgaben und Frohndienste der Bauern. Lezteres könte man nach Bergm. Aeusserung das Pflichtbuch nennen, ersteres hingegen eigentlich nicht.

Sallmann 1880, 21
Das uralte Wackenbuch, die Gehorchsordnung, das Personalbuch unserer Urkunden, in welchem die zu leistenden Frohnen verzeichnet stehn, ist, scheint es, gleichfalls estnischer Herkunft und von wakk Korb (und das, was in diesem an Naturalabgaben zu liefern ist, Scheffel) abzuleiten, während Hupel sich an die doch wohl erst übertragene Bedeutung „Gebiet, Bezirk“ hält.

Transehe-Roseneck 1890, 14
Wackenbuch Güterkataster in Livland.

Ojansuu 1906, 95
Wackenbuch estn. wakurāmat (worin die zu leistenden Frohnen verzeichnet waren) Personalbuch der Prediger.

Ewers 1831, 239
Wackenbuch, das, das Verzeichniß des Umfanges und Werthes der Ländereien, welche zu einem adelichen Landgute, oder zu einem Bauergute gehören, nebst Angabe der Leistungen, welche den bäuerlichen Inhabern für die Nutznießung obliegen.

Bosse 1933, VIII
Wackenbuch - Urbar, Verzeichnis der Bauernhöfe unter Angabe ihrer Grösse und der darauf lastenden Verpflichtungen, doch werden damit die verschiedenartigsten Schuld-, Rentenbücher und Kataster bezeichnet. Es gibt „Wackenbücher“, in denen überhaupt nur die Einnahmen aus ganzen Wacken summarisch angegeben sind, und solche, wo genau die einzelnen Bauerstellen mit der dazugehörigen Hakenzahl aufgeführt werden, ohne dass der darauf lastenden Abgaben Erwähnung geschieht. Arbeitsverpflichtungen finden sich nur ausnahmsweise in den Wackenbüchern der Ordenszeit angegeben.


QUELLEN (Informanten)
Weiss, Lis-Marie: Reval
[zu Bergmann] historisch, bekannt.


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