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Ochs
► QUELLEN
Gutzeit 1887b, 305
Ochs und Ochse, in rig. Schriften des 17. Jahrh. oft in der Bed. von Rindfleisch oder Rinderbraten. Die Fuhrleute erhielten jeder 3 Thlr. Stiebelgeld und, zum Ochsen jeder 36 Mark, 349. XXII. 1; den Stallknechten zum Ochsen, ebda; jeder Wallbote erhielt einen Thaler Fleisch- oder Scharrengeld oder, wie es auch hieß: „zum Ochsen“ od. „Grapenbraten“, welcher in jenen schönen Zeiten, kraft althergebrachter Freigebigkeit des Rats, den Tisch der Wallboten, der Stadtpostkerle u. a. verherrlichte, 174. 1862. 125.