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mark Adj

diese Kleidung ist sehr mark, d.h. man sieht leicht jede Verschmutzung

QUELLEN (Informanten)

Berlitz, A.: Lettland
mark (b. Kleidern), diese Kleidung ist sehr mark, d.h. man sieht leicht jede Verschmutzung.

Mark

vgl Arnoldusgulden

Mark1 das

QUELLEN

Hupel 1795a, 150
Mark In Lettland ist Mark eine Münze die 2 Ferdinge gilt.

Gutzeit 1887b, 211f.
Mark, der, Kupfermünze, die bis in die 30. Jahre dieses Jahrh. gleich 6 russ. Groschen oder 3 Kop. Silber war; auf den Mark gingen 2 Ferdinge (d. h. 1½ Kopeken oder 3 russische Groschen). Durch Königl. poln. Verordnung vom J. 1589 sollten in Riga polnische Gulden (gleich 6 Schillingen oder ⅙ Mark) geprägt werden, ferner Dreigroschenstücke, auch Marken genannt im Werte von 2 Ferdingen. Daher sagt Stender: ein Mark oder Zweiferdingstück. Hupel sagt: in Lettland ist Mark eine Münze, die 2 Ferdinge gilt. Zu Anfang dieses Jahrh. scheint sich der Wert anders gestaltet zu haben. Man lies't z. B. auf rig. Theaterzetteln des J. 1811: die Person zalt in d. Logen des ersten Ranges 1 Rbl. S. M. oder 30 Mark, in den Parterre-Logen 70 Kop. S. M. oder 20 Mark, auf der Gallerie 35 Kop. S. M. oder 10 Mark. Die Mark Rigisch, heißt es in Pierrer's Encyclop. Wtb., hat 6 polnische Groschen oder 18 weiße (36 schwarze) Schillinge, 5 Mark Rigisch - 4 g. Gr. — Dreigroschenstücke in Riga, auch Marken genannt, in der polnischen Zeit bis 1621 geprägt, 347. II. 1. 267. — Jetzt ist der Ausdruck, ebenso wie Ferding, fast verschwunden. Doch hört man noch zuweilen: Das ist nicht 5 Mark wert, d. h. gar wenig oder nichts. Von ihrem Verkaufspreise, einem Mark, hatten auch die früher sog. Markskuchen ihren Namen, d. h. Kuchen von 3 Kopeken; die kleineren Kuchen der Zuckerbäcker hießen Ferdingskuchen.
Das männl. Geschlecht dieses Wortes ist in Liv- und Kurland schon seit der Mitte des vorigen Jahrh. allein üblich; es findet sich auch in d. folgenden Wort.
Mark, der, auch Märt u. Merk, selbst Markt, Wessf. Markes u. Marks, Vz. Merke, in d. Bed. des heutigen Marke od. Märke. Mast am Topfende mit dem Mark W B versehen, 172. 1804. 288; eine Maßtonne mit dem Stadtmark versehen, 180. IV. 1. 277; mit bürgerlichen Markten oder Namen bezeichnete Tonnen, 349. IV. 9; Faß Sensen mit einem Merk bezeichnet, 172. 1790. 137.
Mark, die, 1) als Bezeichnung eines Gewichtssatzes von Gold u. Silber, eines bestimmten, mit einem Zeichen versehenen Stückes u. in solcher Gestalt als Wertmesser in den Handel gebracht, wo es zuerst als Barren, später als Münze umlief. Dieselbe Erscheinung finden wir in Russland, des gleichen auch, dass die russische Griwna in Bezug auf Edelmetall, die spätere Griwenta, an Gewicht gleich war der deutschen Mark, d. h. einem halben Pfunde, während im allgemeinen Sinne die Griwna ein Pfund war. — Bischof Albert setzte im J. 1211 die rig. Mark auf 4½ Mark, an Pfennigen oder Denaren fest; der Legat Wilhelm verordnete 1225, dass die Mark, dem. gothland. Münzfuß entsprechend = 8 Ör = 24 Artige oder Schilling = 192 Pfennige sein sollte. Nach diesem war, bemerkt A. u. Richter (347. I. 1. 144) die rig. Mark etwa 2 Rubel 9 Kop. od. 2 Rthl.; sie war eine Rechnungs-, keine Geldmünze.
Nach Brotze (350. XV) hatte eine Mark in den J. 1405—1478 36 Schillinge od. 48 Öre; nach u. Richter (347. II. 1. 268) war eine rig. Mark im J. 1582 an Wert fast ⅙ Thaler, d. h. nicht volle 24 Kopeken; im J. 1560 2/9 Thaler od. 32 Kopeken. Nach Buddenbrock (166 a. VI. XI) muss man unterscheiden die Mark Silbers, oder das Gewicht an Silber, u. die rigische Mark, die gezahlte silberne Münze. Die Mark Silbers kann man wol nicht anders ansetzen als zu 16 Loth. Von der Mark rigisch, welche im livl. Ritterrecht Mark Landesmünze (Landgut), Mark Landes, Mark Geldes heißt, gab es seit 1424 eine neue Mark Rigisch und sollte diese 4 alten Marken gleich sein, d. h. beinahe 4 Rthl. Alb. enthalten, oder ½ Mark Silbers sein. — Hupel (182. II) sagt: eine Mark pernauisch ist 3 Weissen, aber im Handel nicht mehr gewönlich. Lettische Marken, jede zu 2 Weissen, kennt man dort noch. Eine andere Art Marken, jede zu 6 Albertsgroschen, deren 15 einen Rthl. Alb. ausmachen, ist eine alte rigische Münze, von des Königs Sigismund August Zeit, die man nicht mehr im Wandel sieht. Im rig. Handel bei Stürzsaat ist sie noch gewönlich. doch eine eingebildete Münze. — Im Hapsalschen Stadtrecht werden erwänt: drei Mark Pfennige u. 3 Artige Pfennige. Eine Mark Nogaten galt ¼ Mark od. 4 Loth reinen Silbers, A. v. Löwis in 390. 66; ebenso viel galt wol auch die Mark Kunen. Eine lötige Mark Silber bedeutet 14½ Lot Silberund 1½ Lot Kupfer als Zusatz. Zum Eintritt in das Amt der rig. Goldschmiede war ein Vermögen von 6 Mark lötigen Silbers nachzuweisen. — In dörpt. Ratsprot. von 1590 (vgl. 180. II. 1. 77) steht: eine Mark Goldes ist nach alter rigischer Gewohnheit 8 Pfund oder Mark; eine Mark Silber 4 Mark.
In Schweden war die Mark, ebenso wie Ör u. Ortig. Münze und Gewicht. Zehn Scheffel Roggen hießen ein Oertug, 30 eine Oere, 240 eine Mark Roggen. Ihre (Glossar, su. o-goth.) fürt an, dass die Skandinawen verschiedene Marken hatten, 1) eine Mark Silber, bestand aus 16 Lot dieses Metalles, zuweilen aber aus 8; 2) eine Mark Artige aus 24 Artigen. Ihre verzeichnet noch: eine Mark Wadmal, welche einen doppelten Wert hatte. — Die Mark entsprach der russ. Griwna; eine marca arganti ist daher eine гривна серебра; ebenso ist eine Mark Kunen gleich einer фривна кунъ. Die Übereinstimmung ergiebt sich auch aus folgenden von d. Akademiker Strube angefürten alten Rechtsbestimmungen, indem nach russ. Gesetz die Strafe für einen Diebstal 3 Griwnen, nach Dänischem 3 Mark, für einen Mord 40 Griwnen, in Schweden 40 Mark betrug. — Die Mark wird in Livland zuerst 1206 erwänt. Bischof Albert auferlegte in diesem Jahre jedem Letten oder Liwen, der sich nicht zum Heere stellen würde, eine Buße von 3 Mark. Im J. 1209 und 12 kauften sich die Burgen Odenpäh u. Warbola vonden sie belagernden Russen mit bez. 400 und 700 Mark Nogaten (100 und 135 Mark Silber) los.
Unserm Lande, ebenso auch Estland, war Mark auch eine bestimmte Gewichtsmenge in Bezug auf Wachs; man meinte in Pfund, ein Markpfund; vielleicht eine gewisse Menge Wachs, welche den Wert einer Mark hatte. Ene mark wasses to eren lichten to hulpe, Schragen der rig. Lakenscherer u. 1385; bi vier marken wasses, ebda. Auch noch viel später. So im Schragen d. revaler Schneidergesellenvv. 1597: ene mark wasses. Wenn das Wachs, wie C. Mettig (475. 10) nach H. Hildebrand bemerkt, besonders in Folge seiner umfassenden Verwertung beim Gottesdienste zu einem Gegenstande im Handel u. im gesellschaftlichen Leben geworden war, wie es die edlen Metallewaren, — so kann es auffallen, dass der gleiche Umstand nicht auch in Deutschland dieselbe Verwendung von Mark für Wachs veranlasst hat. —

Gutzeit 1887b, 213
Satz oder Grund, welches in Grimms Wtb. unter Mark medulla 7) aufgefürt wird, gehört wol zu franz. le marc, Satz, Treftern u. dgl.

Gutzeit 1887b, 213
Mark, das, der Knochen. Häufig gesprochen Marks. Ein halb Pfund Marks, 155. 2. 239. Davon: Markspudding, d. h. ein Pudding aus Mark.

Seemann von Jesersky 1913, 147
Mark = 2 Ferdinge = 6 Groschen = 3 Kopeken.

Masing 1926b, 71f.
Mark „Münzeinheit = 2 Ferdinge; als Rechnungsmünze bis in das dritte Jahrzehnt des XIX. Jahrh. in Riga (mnd. mark „Geldgewicht; einheitliche, aber bloss ideelle Münze von verschiedenem Wert“).

???, 76
[Schröder in AfdA 46/1927]: im 16. Jh. auch als Münze geprägt. Nicht 2 sondern 4 Ferdinge!.

Bosse 1933, VI, VII
Gemeinheit, Gesamtheit, Gemeine Mark, Samende Mark - die in gemeinsamer Nutzung mehrerer Dörfer oder Grundherrschaften befindlichen Ländereien (Wald, Weide etc.).
Mark livl. Rechnungsmünze. 1 Mk = 36 Schillinge.

Mark2 die
‣ Varianten: Markt

QUELLEN

Hupel 1795a, 150
Mark und Markt werden zuweilen verwechselt, oder gar in einerley Sinne gebraucht. Ohne an Jahrmarkt u.d.g. zu denken, so bezeichnet man dadurch die Gränze, daher heißt Dreyer Herrn Mark oder Markt, ein Punkt in welchem die Gränzen von 3 Landgütern an einander stoßen.

Petri 1802, 92
Mark und Markt werden oft verwechselt, z.B. dreier Herren Mark oder Markt, d.i. ein Fleck oder Stück Landes, an welchem die Grenzen von drei Landgütern zusammenstoßen. Manche sagen auch der Jahrmarcht, oder wohl gar der Gahrmarcht.

Gutzeit 1887b, 212f.
Mark, die, Gebiet. Das Weichbild od. Patrimonialgebiet Rigas hieß ehemals die Stadtmark, marchia civitatis rigensis; dreier Herren Mark oder Markt bezeichnet die Stelle, in welcher die Grenzen von 3 Landgütern zusammenstoßen, Hupel. — Das deutsche Mark, welches eigentlich Zeichen, Grenzzeichen bedeutet, trifft in dieser Bed. ganz mit russ. маръ. zusammen: Hügel oder Steinhaufen (als Merkzeichen). In Miklosich etymol. Wtb. ist slaw. margini Grenzhügel aus lat. margo hergeleitet.

Gutzeit 1887b, 214
Markt, die, st. Mark, Grenzstelle. Hupel: Dreier Herren Mark (oder selbst Markt), d. h. Stelle, an der die Grenzendreier Güter zusammenstoßen. Eine fehlerhafte Hinzufügung von t wie in Gestült u. ebend für Gestül u. eben.

Mark3

QUELLEN

Bosse 1933, VI
Mark Gemeinheit, Gesamtheit, Gemeine Mark, Samende Mark - die in gemeinsamer Nutzung mehrerer Dörfer oder Grundherrschaften befindlichen Ländereien (Wald, Weide etc.).

Mark4
‣ Varianten: March

QUELLEN

Petri 1802, 92
March, d. i. Mark in den Knochen


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