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Landwirt der
► QUELLEN
Gutzeit 1882, 146
Landwirt. Mit diesem Ausdruck bezeichneten und bezeichnen sich Gutsarrendatore und Gutsverwalter, wenn sie, gefragt nach ihrer Stellung, nicht antworten können: Gutsbesitzer; man verbirgt gewissermaßen, dass man nicht Gutsbesitzer ist. Er ist L. in Livland, d. h. nicht Gutsbesitzer, aber Arrendator, Gutsverwalter. — Hupel sagt: Landwirth bezeichnet nur den Gutsherrn, Bauern hört man wohl Wirthe, doch nicht Landwirthe nennen.