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Krügerei die
► QUELLEN
Gutzeit 1874, 105
Krügerei, die, Schenkerei, und zwar nicht allein der Ort, wo Getränk in kleinen Mengen und einzeln verkauft wird, nach Buddenbrocks Erklärung in 193. II. 587, sondern auch das Gewerbe. Im brem. Wtb. Krögerije, Gewerbe od. Nahrung eines Krügers. Daß er seine Krügerei unter der Predigt gebraucht, 349. XXVII. 1. J. 1596/8; Vorläufern und Krügerei, 329. 85. Von Krügen, Stadollen und Krügerei, 185. 28; die schädliche Bauerkrügerei, ebda; das Gutzchen hat gute Krügerei, 172. 1792. 361, d. h. einträgliche; Gut, das gute Krügereien hat, 172. 1795. 100. Krügerei treiben, Schenkerei, auf dem Lande. — Das Recht, Brantwein zu brennen, freie Krügerei und freies Mülrecht gehört zu den adelichen Freiheiten der Prwatgüter, 350. XI. 2. 214.