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Päring: osas

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Krone

QUELLEN

Hupel 1795a, 129
Krone, die, heißt oft der Beherrscher, dessen Angelegenheiten u.d.g. daher Kronsgut, Krons-Hen.

Gutzeit 1874, 98
Krone. 1) Stat, Staatsverwaltung, Reichsschatz. In Zusammensetzungen stets Krons, nie Kron! Das letztere ist hier und da von einigen richtiger sprechen wollenden benutzt worden, obgleich Krons vollkommen berechtigt ist und bei uns zugleich eine etwaige Verwechselung mit Kron (von Waren) verhütet. Wir unterscheiden nämlich: Kronbalken und Kronsbalken; jene sind Balken vorzüglichster Gattung, diese der hohen Krone gehörige; Kronflachs und Kronsflachs, Krongut und Kronssgut, Kronasche und Kronsasche u. s. w. — Oft: hohe Krone. Ein der hohen Krone schuldiges Baudarlehn, 172. 1788. 194. Wir bezahlen an die Krone unsere Schuß- und Balkengelder in dieser eingebildeten Münze, 182. II. Die Krone darf nichts verlieren, der Reichsschatz, russ. Kasna. Mit einer Forderung gegen die Krone auftreten. —
2) Das Zeichen einer Krone bezeichnet die Ware als vorzüglichste, als Krone oder Kron. In Pernau bezeichnet bei Häringen P und das Zeichen einer Krone: Kron; WP und ein Kreuz bezeichnet die Wracken; WW mit beigefügtem P die Wrackswracken, 172. 1778. 218. Als Wrakzeichen wird (in Riga) auf den Tonnen der Kronheringe eine Krone eingebrannt.
Daher 3) vorzüglichste Ware, Kron oder Kronware. Ein Stück Holz für eine Crohne erkennen, 99. Drei Schock Faßholz Kronen, 172. 1778. 66; Eichenholzstücke als Krohnen wraacken, 100. Brussen Kronen und Wracken, 172. 1794. 357. — Die Häringe nach Crohnen, Wracken und Wrackswracken sortiren, 106; Häringe, es mögen Kronen, Wracken u. Wrackswracken sein, 276. Von Asche, für doppelt Schlüssel oder Crohne erkennen, 109. Bei allen Pottaschen, die für Crohnen gewrackt sind, 169. —
4) Die sog. Kronen auf dem Krautmarkt werden von hier sog. Hauslaub gemacht, Wendt in 174. 1841. 210. —
5) als Brautkrone bei den Protestanten unbekannt; statt derselben wie in Norddeutschland ein Brautkranz. Bei den Russen trägt die Braut einen Brautkranz mit Orangenblüten (nicht Myrthen!), und werden in der Kirche bei der Trauung 2 der Kirche gehörende und dort aufbewahrte Kronen (russ. Wenétz) benutzt, welche von den Marschallen über den Häuptern der Brautleute gehalten, dann für einige Augenblicke aufgesetzt werden, — was der Kopfputz der Braut aber niemals eigentlich gestattet. —
6) ehemals: Kronleuchter, in Kirchen, vgl. Lichtkrone u. Krongießer. In der Kirche fand sich eine Krone von Messing, 406; hiervon ist eine Krone zu S. Johannis Kirchen gemachet, ebda. J. 1582; Tabor schenkte 1697 der Johanniskirche in Dorpat eine Krone, die in Stockholm verfertiget worden, 180. III. 2. 783. Im Inhaltsverzeichnisse zu 180 als Kirchenkrone aufgeführt. Vor dem hilligen Crutze dar unse Krone hengett, 379. I. 4. 384. —
7) auf der Krone des Schweifes (von einem Hunde) einen weißen Fleck haben, 172. 1765. 398. —
8) Einem eins auf die Krone geben, f. Kopf. Gew. Zu Grimms Wtb. Sp. 2378. 7)

Sallmann 1880, 69
Krone, die hohe Krone Bezeichnung für die Staatsregierung. Die hiervon abgeleiteten Zusammensetzungen haben s als Zwischenlaut. Sie sind außerordentlich zahlreich. Es gibt Kronsabgaben, -ämter, -arrenden, -bauern, -beamten, -christen die ihr kirchliches Verhalten nach den ausgesprochenen oder stillen Wünschen der Machthaber richten,-dienste, -eigentum, -feiertage, -feste, -gelder, -güter, -holz, -gymnasien, -kassen, -kleider (der Zögling eines weibl. Instituts in Petersburg antwortete einer hochgestellten fürstlichen Persönlichkeit, die sich wegen Abtreten seiner Schleppe entschuldigte: „Schadet nichts, Kais. Hoheit, es ist ein Kronskleid“, -kosten „er reist auf Kr."), -pastorate, -ruderer, -schulen, -Studenten die auf Staatskosten studieren. Man würde in Deutschland sagen „Staatsämter, Staatsbeamten, Staatsbehörden etc.“

Gutzeit 1889a, 48
Krone. Einem durch die K. faren, ihn tüchtig vornemen, durch den Sinn faren, ihm starke Vorwürfe machen.
Die schwedische Krone, s. Licent. —
In d. Bed. von Kronleuchter. Ene Krone myt eynem Marien bilde in der sunnen, mydden in der karken hengende, myt soven lichten, 466. III. 41. J. 1506;to boluchtende de krone in der graven broder kerken hengende, ebda 161. J. 1510.

HWbGA 1936, 202
Krone '[kaiserl. od. kgl.] Regierung' altes dt. Erbstück im Bd.

Kobolt 1990, 162
Krone f zaristische Regierung, russischer Staat
nhd. Krone Regierung

Kobolt 1990, 162
Krone f Münze der Republik Estland, einer deutschen Mark vergleichbar
mnd. krone eine Münze; nhd. Krone Münzeinheit; auch dän., isländ., norw., schwed., tschech.


QUELLEN (Informanten)
Lange, Harald: Riga, Südlivland
die Krone die Staatsgewalt, Staatsbesitz
Das gehört der Krone.


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