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Ablager das
'zeitweilige Wohnung'
den armen luden affleger tho verschaffen in der Rie up keldersacker. Ein Gasthof, da sie (die Deutschen) Ablager gehabt hatten
der Bischof hatte sich der Stadt genähert und zu Blumenthal sein Ablager genommen
die fremden Kaufleute, welche bei den Vorstädtischen ihr Ablager und Herberge haben
wegen der Juden Ablager
auf Ablager sein oder liegen 'ohne festen Verbleib oder Dienst sein, und nicht am eigenen Herde wohnen' [Wenn ein Gutsbesitzer oder Pächter nicht mehr besitzt und irgendwo zeitweilig wont, so heißt es, auf Ablager sein, ohne Stelle auf einem Gute, sei es als Pächter u. dgl.]
Also fort wollt ihr, fort müßt ihr. Na, nichts zu machen. Daß Papa nicht bei mir auf Ablager bleiben will und ihr auch nicht, nehm' ich euch nicht übel.

QUELLEN

Bergmann 1785, 2
Ablager auf Ablager liegen, bei einem freye Wohnung haben, beherberget werden.

Hupel 1795a, 3
Ablager heißt eine Wohnung auf eine Zeitlang, sonderlich die unentgeldliche in dem Bezirk eines Landgutes. Er liegt auf Ablager, sagt man gemeiniglich von demjenigen, der keinen eigenen gewissen Verbleib hat, auch nicht zur Miethe wohnt, oder der keinen Dienst, keine Unterkunft finden kann. Wider allen Sprachgebrauch will Gadeb. die Bed. blos auf einen der sein einziges Gut verloren hat, einschränken.

Petri 1802, 325
Ablager So nennt man überhaupt eine Wohnung auf eine Zeitlang, sonderlich die unentgeldliche in dem Bezirke eines Landgutes. Er wohnt auf Ablager, sagt man gemeiniglich von denjenigen, die keinen eigenen gewissen Verbleib hat, auch nicht zur Miethe wohnt, oder der keinen Dienst, keine Unterkunft finden kann.

Gutzeit 1859, 10
Ablager Nach 151: habitation praecaria, die Wohnung und Fütterung, die ein Landmann dem andern, der sein einziges Gut verloren hat, vergönnt. Nach 156: Wohnung auf eine Zeitlang, besonders unentgeltliche in dem Bezirke eines Landgutes. Daher die gew. Rw.: auf Ablager sein oder liegen, d.h. ohne festen Verbleib oder Dienst sein, und nicht am eigenen Herde wohnen. St. hat: Ablager haben bei Jemand. Eine gew. Rw. ist: auf Ablager leben, 176. 1838. 71. - Bei Grimm ist es: Einkehr auf der Reise, und gilt von vornehmen Herren und ihrem Gefolge.

Sallmann 1880, 57
Ablager Wohnung eines Bauern bei einem anderen; auf Ablager sein fig. einen Aufenthalt ohne Anstellung und Gehalt haben, bes.: unentgeltlich in einem Gebiet ohne festen Verbleib und Dienst leben; [bei Grimm s. v. = Einkehr auf der Reise; Ort, wo man ablagert, von vornehmen Herren und ihrem Gefolge.]

Gutzeit 1886, 10
Ablager zeitweilige Wohnung. Schon in 335. 180: den armen luden affleger tho verschaffen in der Rie up keldersacker. Ein Gasthof, da sie (die Deutschen) Ablager gehabt hatten, 194, Nyst. 33; der Bischof hatte sich der Stadt genähert und zu Blumenthal sein A. genommen, 207. 224; die fremden Kaufleute, welche bei den Vorstädtischen ihr A. und Herberge haben, 349. IV. 9; wegen der Juden A., 290. - Wenn ein Gutsbesitzer oder Pächter nicht mehr besitzt und irgendwo zeitweilig wont, so heißt es, auf Ablager sein, ohne Stelle auf einem Gute, sei es als Pächter u. dgl.

Worms 1905, 186
Also fort wollt ihr, fort müßt ihr. Na, nichts zu machen. Daß Papa nicht bei mir auf Ablager bleiben will und ihr auch nicht, nehm' ich euch nicht übel.

Masing DBWB, 81
Ablager „daß Er … in E. Ehrl. Rath weder des honorarii noch des Pastorats … wegen nicht dringen, sondern nur mitt dem was die Pawren … an Accidentien Ihm zutragen möchten, undt nur mit einem Ablager bey den Pawren zufreiden sein sollte.” (V.B. Landv. III, 781 [1660]).
Ablager „Es musz auch ein klein Losament von den Ambtman daselbst gebauet werden, damit war er dahin kombt, sein Ablager (433) haben möge …” V.B. Landv. III, 432/3 [1638]).


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