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Päring: osas

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Anlage die
1. 'Steuer, Beisteuer' de Zollabgabe; et (tolli)maks
die übrigen Waren zalen bei der Königl. Anlage nichts
der gewöhnliche Zoll an Anlage beträgt 15 gr. Alberts
die bei der Anlage bestanden gewesenen 30 Thlr. zu Schreibmaterialien, 149
im Jahre 1669, ein Jahr nach Einführung der Anlage oder des Kronszolles, 157. II. 374
Das Capitel, Räthe und Ritterschaft von solcher Anlage befreien 'der bewilligten Beisteuer'
2. de Zollhaus; et tollihoone
vgl Anlagscomptoir, Anlagsverwalter, Anlagszoll
3. 'Uferplatz, an dem Wasserfahrzeuge anlegen' et randumiskoht
Diejenigen, welche diese Anlage zur Erhebung der Abgaben zu pachten Willens sind
4. 'gartenähnliche Umgebung des ehemaligen Festungsgrabens von Riga'

QUELLEN

Gutzeit 1859, 41
Anlage, die. 1) die übrigen Waren zalen bei der Königl. Anlage nichts, 57; der gewöhnliche Zoll au Anlage beträgt 15 gr. Alberts; die bei der Anlage bestanden gewesenen 30 Thlr. zu Schreibmaterialien, 149; im Jahre 1669, ein Jahr nach Einführung der Anlage oder des Kronszolles, 157. II. 374.
Grimm sagt, dass Anlage im 16ten Jahrh. fast nur die angelegte, auferlegte Abgabe und Steuer bedeutete. Aus den angef. Beispielen erhellt, dass bei uns Anlage, ebenso jetzt Zoll, theils die Zollabgabe, theils das Zollhaus bedeutet habe, und in der That war die sog. Anlage noch in der Mitte des vorigen Jahrhunderts das Zollhaus am Markte zu Riga. Hiernach erklären sich die (in 149) vorkommenden Zusammensetzungen: Anlagsbedienter, Anlagscomptoir, Anlagsgagen, Anlagsverwalter, Anlagszoll.
In Libau giebt es noch jetzt eine Stadtsanlage (freiwillige Handelsabgabe); daselbst auch eine Anlage-casse. - 2) Uferplatz, an dem Wasserfahrzeuge anlegen. Diejenigen, welche diese Anlage zur Erhebung der Abgaben zu pachten Willens sind, 172. 1811. 47. s. Anlagsplatz

Gutzeit 1886, 45
Anlage 1) Steuer, Beisteuer. Das Capitel, Räthe und Ritterschaft von solcher Anlage befreien, 369a. J. 1558, bewilligte Beisteuer.
2) ein Kronszoll, der seine Entstehung der in neuen Einrichtungen erfindungsreichen, aber auch umsichtigen schwedischen Regirung verdankte. Er hieß Anlage od. Anlagszoll u. wurde 1688 an Stelle des „Pfortenzolls“ eingefürt. Der Begriff des Wortes Anlage: an- oder auferlegte Steuer, in welcher Bed. das Wort ausschließlich in Deutschland vorkam, erweiterte sich bei uns - in derselben Weise wie Licent, Portorium und Zoll - in die von Ort (Gebäude und Behörde), wo die Steuer erhoben wurde. Die sog. Anlage, oder das Anlagshaus, später das Anlagscomptoir, befand sich am Markte (Rathausplatz); im J. 1765 wurde sie in das Licenthaus verlegt und, zugleich mir dem Portorium, mit dem Licent vereinigt, 174. 1878. 395/396. - Der Zoll Anlage (erg. genannt) wurde statt der anderen aufgehobenen Zölle eingerichtet. 157. II. 297. Wie ist in der Handels-O. v. 1765 das Wort russisch gegeben? Instruction des Oberinspectors über die Licenten, Anlagen und Portorien v. 1693, in 350. XVII. 2.
3) Anlagen heißen die gartenähnlichen Umgebungen des ehemaligen Festungsgrabens von Riga. s. d. folg.


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