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Abschlagsgeld das
'Geldbetrag, welcher bei öffentlichen Verkäufen denjenigen Mitbewerbern gezahlt wird, welche nach geschehener Vereinbarung mit dem Bieter vom Kaufe abstehen' de Abtragsgeld, Abstandsgeld
► QUELLEN
Gutzeit 1886, 15
Abschlagsgeld Abtrags-, am Besten wol Abstandsgeld: Geldbetrag, welcher bei öffentlichen Verkäufen denjenigen Mitbewerbern gezalt wird, welche vom Kaufe nach geschehener Vereinbarung mit dem Bieter, abstehen. Ein sehr gew. Missbrauch.
Masing DBWB, 121
Abschlagsgeld, n. (ápšlagxsjelt) Abstandsgeld; Geldbetrag, welcher bei öffentlichen Verkäufen denjenigen Mitbewerbern gezahlt wird, welche nach geschehener Vereinbarung mit dem Bieter vom Kauf abstehen. Gtz. N 1886, 15.