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Päring: osas

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belämmern V [h]
‣ Varianten: belemmern
Vr

QUELLEN

Gutzeit 1859, 116
belemmern. Dies gern gebrauchte Wort ist auch in verschiednen Gegenden Deutschlands nicht unbekannt. Auffallen muss aber die ganz verschiedne Bedeutung, die es in den verschiednen Gegenden hat. So führt Hoffm. zwei Bed. auf, von denen nur die erste der bei Grimm angegebenen entspricht, die zweite dagegen von der zweiten Grimms gänzlich abweicht. Hierdurch entstehen 3 Bed., die dem Worte in unsrer Gegend vollkommen fremd sind,
Bei uns bedeutet 1) etwas belemmern, es übermäßig belegen, bekramen. Er hat mit seinen Sachen das ganze Zimmer belemmert; seine Kinder belemmern meine kleine Stube: benehmen allen Platz, nehmen zu viel Platz ein. - Bis jetzt habe ich dies Wort in dieser Bed., so gewöhnlich es ist, noch in keiner livländischen Druckschrift hochdeutscher Sprache angetroffen. Es findet sich in den städtischen Ordnungen Revals vom Jahre 1665 und 1730 (vgl. 86 und 91). In 86 heißt es: soll das Wagehaus mit keinen Sachen, die zur Wage und Beförderung der traffiquen nicht gehören, belemmert werden; in 91 heißt dieselbe Stelle: soll das Wagehaus ... mit keinen zur Wage und trafique nicht gehörigen Sachen belemmert werden; ferner in 1662. 12.478, wo Brotze aus einer plattd. Handschrift vom J. 1572 anführt: ere muren myt holte belemmerth.
Die zweite Bed. ist: beschwerlich, lästig fallen, belästigen. Einen mit Bitten, Anfragen, Aufträgen, Besuchen belemmern.
Verschiedne Gegenden Deutschlands kennen die Zw. behammeln und belemmern in der Bedeutung von besudeln. Es liegt nahe, an eine Abstammung von Lamm und Hammel zu denken; indessen ist sie dunkel - behammeln und behampeln ist bei uns unbekannt.

Sallmann 1880, 29, 97
belämmern, belemmern übermäßig belegen und dadurch im Raum beengen; belästigen, behindern, beschweren.

Rig. Almanach 1884, 28
Sie hatte sich nach eigener naiven Versicherung aus Liebe zur Menschheit, weil sie als Witwe doch allein dastand und mit ihrer Zeit nichts anzufangen wußte, mit Kostgängern belämmert.
belemmern belästigen, beschweren, hindern, mit Kram überladen, in Verlegenheit bringen.

Gutzeit 1886, 126
belemmern. Die Nonnen des Jungfrauenklosters klagten 1572 (335. 214), daß man „ere muren myt holte belemmerth“ habe u. ebenda: de ere muren bolemmert hebben, de scholen aff doen. vgl. lemmern, auf- und verlemmern.

Masing 1926b, 78
sich belemmern „sich belasten, bemühen“ (mnd. belemmeren „hindern, hemmen“; Schumann, S. 79 belemmern „übertölpeln“; Frischbier I, S. 67 belämmern „belästigen“.


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