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ansehnlich Adj
de deutlich, offenbar, ersichtlich; et ilmne, päevselge
Es ist anséhnlich, dass er das Haus selbst angezündet hat
er ist anséhnlich ein Lügner

QUELLEN

Gutzeit 1886, 49
ansehnlich deutlich, offenbar, ersichtlich. Es ist anséhnlich, dass er das Haus selbst angezündet hat; er ist anséhnlich ein Lügner. Selten, so gewöhnlich dagegen: augenanséhnlich ist. Vielleicht bedeutet die im Grimmschen Wtb. angef. Stelle aus Hippel auch nur: offenbar, dem Ansehn oder Augenschein nach. Ánsehnlich in der gew. Bedeutung.

aufbeizen V [h]
Vt
Möbeln aufbeizen 'ihnen durch Beizen ein neues, gutes Ansehn geben'

QUELLEN

Gutzeit 1859, 53
aufbeizen Möbeln, ihnen durch Beizen ein neues, gutes Ansehn geben. Bei Grimm nur von Wunden.

außen Adv
de äußerlich
außen sieht das Haus gut aus 'an seiner Außenseite'
wer des Meisters Brod schändet, der soll sie Stadt von außen ansehn 'keinen Aufenthalt in der Stadt haben'
als er ins fünfte Jahr im Elende auf Kokenhausen saß und die Stadt (Riga) von außen ansah
vgl draußen

QUELLEN

Gutzeit 1859, 85
außen Grimm sagt, dass es allein, ohne andere Redetheile, nur noch in höherer Rede vorkomme, in der gewöhnlichen dagegen draußen gesprochen werde. Bei uns sprechen wir nie draußen, wenn außen sich auf das Äußere eines Dinges bezieht. Außen sieht das Haus gut aus, d.h. äußerlich, an seiner Außenseite. Draußen heißt hier: außerhalb des Hauses und (seltner) außerhalb des Landes.

Gutzeit 1886, 93
außen Wer des Meisters Brod schändet, der soll sie Stadt von außen ansehn, 240, keinen Aufenthalt in der Stadt haben; der soll die Stadt von außen ansehn u. vor keinen Amtsbruder erkannt werden, ebda; als er ins fünfte Jahr im Elende auf Kokenhausen saß und die Stadt (Riga) von außen ansah, 352. XXX. 3.

Disponent der
'Gutsverwalter'

QUELLEN

Hupel 1774-1782, 54

Hupel 1795a, 50
heißt hier ein für Lohn angestellter Verwalter eines Landguts. Wenn er in einiger Achtung steht oder ein großes Gut verwaltet, so nennt man ihn Inspektor, seltner Hopmann; der von mindern Ansehn heißt Amtmann. Ist ihm anstatt des Lohns ein Theil der Einkünfte (gemeiniglich der zehnte Theil der rohen Produkte) bewilligt, so wird er Zehendner oder Zehndner, aber nicht leicht als einen gewöhnlichen Disponenten anstellen, außer bey Gütern die in Concurs gerathen, und daher unter gerichtlicher Aufsicht stehen. Disponenten von Bauerstande hört man zuweilen nur Wirthschaftsbediente nennen; wenn aber ein solcher oder ein Deutscher, dem Disponenten als Gehülfe untergeordnet ist, so heißt er unteramtmann: oft lernt dieser bey jenem die Landwirthschaft.

Gutzeit 1864, 188
Gutsverwalter. Hupel in 182. I. 54 sagt, dass viele Gutsverwalter lieber Disponenten als Amtsleute heißen wollen. (Gegenwärtig unterscheidet man Disponent und Amtmann). Wenn der Disponent ein großes Gut verwaltet, so heißt er auch, nach Hup. Inspektor od. Hopmann; wenn ein kleines, so Amtmann.

Sallmann 1880, 114
Gutsverwalter

Hahn 1911, 14

Kobolt 1990, 85
Verwalter
nhd. Disponent kaufmännischer Angestellter mit besonderen Vollmachten.

Einblasung die

QUELLEN

Gutzeit 1864, 228
Einblasung, von Luft in die Lungen; unter die Haut, wie es Rekruten und Schlächter thun, jene um sich eine Windgeschwulst zu machen, diese, um dem Fleisch ein volles Ansehn zu geben.

Erhebung die

QUELLEN

Gutzeit 1864, 263
Erhebung. Rekruten-Erhebung, 172. 1797: Aushebung. — Die genaue u. vollständige E. des Thatbestandes; diese Einvernehmung (Vernehmung) des Angeklagten gab Veranlassuuq zu weitern Erhebungen. Auch in Wien. — Zur Erh. etwas Thun, um sich od. einer Sache ein Ansehn zu geben. Zur Erhebung wollen wir ins Schauspiel gehn; eine Flasche Champagner zur Erhebung. Namentlich in den 30r Jahren bei Dörptschen Studenten gew.

DRWB III, 203
andere Belege

Kreisfiskal
‣ Varianten: Kreisfiscal
‣ Belege: Livland

vgl Oberfiskal

QUELLEN

Hupel 1774-1782, 436
Kreisfiscal ist ein vom Gen. Gouvernement in jedem Kreise verordneter Rechtsgelehrter, der vermöge seines Amts dahin sehen soll, daß die ergangenen Verordnungen gehörig befolgt, das Kroninteresse nicht verkürzt, keine Unordnungen bey den Kreisgerichten geduldet, der Richter Ansehn und Vorrechte nicht gekränkt werden u.d.g. Bey Gränzführungen auf Krongütern und Kirchländern muß er ex officio gegenwärtig seyn; alle Denunciationen von Criminalvorfällen empfangen und an das gehörige Forum abgeben; auch andere Aufträge ausrichten. Bey der kleinen Besoldung muß die Advocatur das Fehlende ersetzen.

Provinzialrecht I, 256ff.
§§ 1715-1729: Livland + Kurland: an jedem Landgericht bzw. in jeder Oberhauptmannschaft.

Gutzeit 1874, 90
Kreisfiscal, der. vgl. Fiskal.

livländisch Adj

vgl kürsch

QUELLEN

Gutzeit 1882, 177
livländisch. Früher im weiteren Sinne, wie unter Livland bemerkt worden. Früher auch mit Land verbunden. Daß Du dich des liefländischen Landes unterstanden hast, 195. Henning Chr. 243. — Der Ausdruck livländisch steht nicht in demselben Maße dem Ausdruck lettisch gegenüber, wie den Ausdrücken kurländisch und estländisch die Ausdrücke kurisch und estnisch. Man spricht von kurschem und kurländischem Mehl und estländischer und estnischer Butter in gleicher Bedeutung, stets aber nur von livländischer Gerste u. s. w., niemals von lettischer! — Wenn man diese Gerichte (Speisen) auf Livländisch ißt, d. h. mit Zucker und Schmand, 470. IV. 41; in zehn Minuten ist ein Livländisches, d. h. ein in Fett, Butter und Schmand schwimmendes Mahl aufgetragen, ebda. 275. s. Livländer.

Gutzeit 1882, 178
Livländisch Dreiband (Flachs). Man unterscheidet zwei Gattungen: Hofs- und ordinärer Dreiband. Es ist kurz von Harl und schlecht von Ansehn, 132.

id mir nichts dir nichts

QUELLEN

Hupel 1795a, 153
mir nichts dir nichts Sprüchw. st. geradezu, ohne Bedenken, ohne Ansehn der Person. selt. - Bey Einigen hat dieser angenommene Ausdruck gar keinen bestimmten Sinn. Auch in Deutschl. hört man es zuweilen.

Gutzeit 1887b, 240
mir nichts dir nichts, als Hauptwort. Er ist ein wahrer Mir nichts Dir nichts, d. h. ein Mensch ohne jede Rücksicht, ohne alle Umstände, sich Alles erlaubend.

unnosel

QUELLEN

Bergmann 1785, 73
unnosel, ohne Ansehen.

Hupel 1795a, 245
unnosel st. ohne Ansehn führt Bergm. an (ich habe es niemals gehört).


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