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Asunik
{estn. Asunik 'Ansiedler'}
‣ Belege: Estland
de Kleinbauer; Neubauer; et asunik

QUELLEN


Asunik 'Siedlerstelle' 1) Dorpat, Krüdnesshof; 2. Dorpat, Estland 'Kleinbauer'; 3. Estland 'Neubauer'


asunikud 'Ansiedler' Fellin, Reval

Einbauer der

QUELLEN

Gutzeit 1886, 232
Einbauer, Ansiedler. Wir sind Einbauer auf diesem Gute, d. h. haben uns dort angesidelt, angebaut.

Elsass

QUELLEN

Gutzeit 1886, 244
[Elsass. Grimms Wtb. bringt zusammen mit el fremd, also der Elsasse fremder Ansiedler; Schlözer (Nestor) sieht in Elsaß (Alsatia) dasselbe was Holsatia u. dasselbe was Nestors Derewläne; In Bädekers Rheinlands (S. 1.) ist Elsass erklärt das „Illsassen-Land“, weil die Ill im Elsaß fließt.]

Geldsasse

QUELLEN

Hahn 1911, 60
eine Menge von Landspächtern, die gewöhnlich nur eine Geldabgabe leisteten, dagegen von Diensten meist frei waren. Diese "Geldsassen", auch Ansiedler genannt.

Haken der
‣ Varianten: Haaken, Hocken

DAZU:
einen Haken haben (id) 'eine Vorliebe haben'

QUELLEN

Bergmann 1785, 28
hacken - die eigentliche Name des itzigen in Livland üblichen Pfluges, vor alters mens [?] genannt, eine rigische Hakenkufe ist ohngefähr so viel Land das 200 Thaler jährlich austrägt.

Hupel 1795a, 84ff.
Haaken, der, ist noch jetzt der einzige aber höchst unsichere Maßstab, nach welchem die Größe der Landgüter und deren öffentliche Lasten berechnet werden. Ohne die Verschiedenheit auf Oesel, oder gar das ehemalige Längenmaß zu berühren, so erfordert man zu einem liefländischen Haaken, für 60 Thaler oder Rubel Abgaben und Frohndienste der Bauern, doch nach einer äusserst niedrigen Taxe (bey Kronsgütern werden auch Hofsfelder u.d.g. mit in Anschlag gedracht;) hingegen zu einem ehstländischen 5, an etlichen Orten auch mehrere, arbeitsame Mannspersonen von Bauerstande: und dies heißt in beiden Herzogtümern ein Revisions-Haaken, weil ihn die Revisions-Commission bestimmet. *)
Ein Bauer-Haaken hingegen besteht in den Ländereien, welche man unter der schwedischen Regierung für einen Haaken erkante. Derjenige Bauer welcher z.B. die Hälfte davon nutzet, heißt ein Halbhääkner: ein solcher mußte damals die ganze Woche hindurch mit einem Anspanne frohnen; jetzt leistet auf Privatgütern zuweilen ¼ Haaken eben so viel, wo nicht gar mehr. - Uebrigens hatte man schon in Ordenszeit in Liefland, Haaken; vielleicht brachte der aus Westphalen damals häusig hieher ziehende Adel diesen Ausdruck mit: wenigstens finde ich ihn in von Steinen's westphälischen Geschichte z.B. im 2. Th. S. 1562 u.a.O.m. unter andern vom Jahr 1385. - Neuerlicht hat man angefangen, auch nach Seelen, d.i. nach mähhlichen Köpfen, wie in Rußland, die Größe der Landgüter zu bestimmen: aber auch dieser Maaßstab thut keine Gefüge.
*) Neuerlichst sagte Snell in seiner Beschreib. der rußischen Provinzen an der Ostsee, ein Haaken Landes sey ein Platz auf welchem sich 10 Bauerfamilien nähren können!!

Hupel 1795a, 87, 88
Hacken Landes st. Haaken, ist eine falsche Schreibart.
Haken und Orse (Wie im Brand.) sollten eigentlich Geft und Schlinge oder Ohr heißen.

Gutzeit 1877
Haken, der, früher oft Hacken oder Haacken geschrieben. 1) die ursprüngliche Benennung des jetzt sog. Hakenpflugs. Arndt (179. I. 92) sagt: Haken, uncus, nannte man anfänglich, wegen seines Haupttheils, einen Pflug, hernach ein Stück Landes, so viel nämlich 2 Pferde in einem Tage umackern können. Bergmann (164) bemerkt: Haken, der eigentliche Name des itzigen in Livland üblichen Pflugs, vor Alters uncus genannt. Hueck (190. 64) sagt: der Pflug (in Liv- und Estland) ist fast überall ein Hakenpflug(estnisch sahk, lett. arkles, russ. сохá); der einfache Haken oder Schweinsrüssel(estn. adder) ist in der Wiek noch jetzt im Gebrauch. — Alle diese Wörter stehen in Verwandtschaft. Denn das russische сохá findet sich in Ostpreußen wieder als Zogge oder Zoche; dem Ssochá entspricht aber auch das estnische sahk, Pflug, das franz. le soc, Pflugschar, und das deutsche Sech, und das gothische hôha, Pflug, dem wiederum Haken angehört.
Unsere Schriftsteller scheinen das Wort Haken (Pflug) als ein allgemein bekanntes anzusehen. Doch kennt Schiller-Lübben's mnd., und ebenso wenig das brem. Wtb. das Wort in der Bed. von Pflug; selbst Grimms Wtb. belegt es aus Deutschland kaum. Thatsache ist auch, dass es bei unseren landwirtsch. Schriftstellern Gubert und Hermann v. Neidenburg nicht vorkommt, und nur vereinzelt in alten Urkunden. So (vielleicht zuerst) in d. Urk. v. 1252. 18. October: geven von eine jeglichen haken ein culmit roggen; dann in d. Urk. v. 4. April 1253: mit allen landen und wiltnisse, dar die haken gehaket hevet, und ebda, noch ein Mal: mit allen landen und wiltnisse, dar die haken gehaket hebben. Man könnte in diesen Stellen an „die Hacke“ denken; der latein. Text setzt aber: cum terris quas coluerunt unco. — Eine noch nicht aufgeworfene Frage ist, ob das lat. uncus eine Übersetzung des deutschen Wortes Haken ist, oder ob das Umgekehrte stattgefunden. Das classische Altertum kannte uncus weder in der Bed. von Pflug noch von Landmaß.
Von dem Haken oder Pfluge, genauer nach der Zahl der Pflüge, erhoben die deutschen Herren im alten Livland die Abgaben. Schon im J. 1206 (s. Origines Livoniae p. 43) versprechen die Lennewardschen (in Livland) ½ Lispfund Roggen von jedem Pfluge zu entrichten; im J. 1211 wird auf Bitte der Letten der Zehente in die Abgabe eines Scheffels von jedem Pferde verwandelt; bei den Kuren 1220 die jährliche Abgabe eines halben Lispfundes Roggen von jedem Haken oder Pfluge festgesetzt. Indessen ist zu bemerken, dass das livl. Urkundenbuch (399) erst beim J. 1230 den Nachweis von Abgaben liefert, welche die Eingeborenen vom Haken (Pfluge) entrichten sollten: quod de quolibet, unco colverent nobis dimidium talentnm siliginis. Hueck (190. 62) bemerkt: „Da das ursprüngliche landwirthschaftliche Ackerwerkzeug jene Form hatte, die noch jetzt in denjenigen Gegenden Deutschlands, welche früher von Wenden bewohnt waren, gebräuchlich ist und mit dem Namen Haken bezeichnet wird, so wurde die Abgabe auch nach diesem, nach dem Haken erhoben. „Diese Behauptung, der Haken sei slavischen Völkern, der Pflug dagegen deutschen eigen, ist in solch' allgemeiner Ausdehnung nicht richtig; der Haken ist als Vorläufer des Pfluges, sowol in slavischen als deutschen, lettischen und estnischen Gegenden da anzutreffen, wo das Ackerland auf vollkommenere Ackergeräte nicht hinwies, oder die Bevölkerung an den alten Gerätschaften zähe festhielt.
2) ein Landstück gewisser Größe undgewissen Ertrages, von Bunge in 399. „ein Ländereimaß“ erklärt. Die Entwickelung dieser Bedeutung aus dervorhergehenden ist schon oben angedeutet und es gilt fast für zweifellos, dass sich die Bedeutung Pflug in die von Landfläche erweiterte, welche mit einem Pfluge (und vermutlich auch Pferde) in einer gewissen Zeit zur Sat umgebrochen werden kann. Auch das Grimmsche Wtb. sagt, dass man als Maßstab für den Landtheil die Leistungsfähigkeit eines Hakenpfluges in einer gewissen Zeit, etwa einem Tage, zu Grunde gelegt. Die rig. Ztg. (1875. 117) bemerkt, dass das Wort Haken in Verbindung zu bringen ist mit dem Hakenpflug (die Zahl der Pflüge galt als Maßstab für die von den Bauern zu leistenden Frohntage [?]).Von Hagemeister, dem wir die hauptsächlichste Auseinandersetzung über den Haken verdanken, sagt (355. I. 1): Der bei den Letten und Slaven gebräuchliche Hakenpflug gab wahrscheinlich die Veranlassung zu der Benennung; noch jetzt bedeutet das lettische Wort arklis sowol jenen Pflug, als auch den Haken. - Diese Annahme ist indessen insofern zu ergänzen und berichtigen, als auch das lat. uncus und das estnische adder sowol Pflug als Landmaß bezeichnen, bei den Russen diese gleiche Bedeutung nicht, und wahrscheinlich auch bei den übrigen Slaven nicht vorkommt. — Abweichend äußert sich Jannau (157. I. 103 u. f.): „Haken kommt her vom Worte haga, welches einen Zaun bedeutet, oder nach Anderen ein Torf hieß, dabei tiefer Acker war (vgl. Dreger Codex diplomat. Pommerniae, S. 310). Nach dieser einfachen Hagen-, Zaun- oder Dorfrechnung schätzten die Wenden, die Pommern, die Preußen, die Polen ihre Güter und nahmen blos das urbare Land in Anschlag, aber nicht die Waldung. Wenn nun die Verordnung v. 1232 besagt, dass eine Hufe 30 Morgen halten soll, ein Morgen aber 40 Ruthen lang und 10 Ruthen breit sein muß, so folgt, dass damals flämische Hufen, mansi teutonici, galten, und dass ein jeder Morgen, die Ruthe zu 12 Schuh berechnet, 180 Schuh lang und 120 Schuh breit gewesen ist. Die ganze Hufe war also 10,800 Schuh oder 5400 Ellen lang, und 1600 Schuh oder 800 Ellen breit, und also kaum eine volle Tonne Aussaat.“ — Limmer (363) erklärt ähnlich. „Weil man, sagt er, ehemals nur das urbar gemachte Land umzäunte, dieses aber hag oder hack hieß, so entstand der Gebrauch, in Livland, Cur- und Estland die Größe der Güter nach Haken zu bestimmen.“ Nach dem Grimmschen Wtb. lautet das Wort Haken im ahd. hâco, hâgo, hacco und haggo, und Haken könnte somit nichts als Hag, Hagen sein, d. h. „eine aus geschlagenem Holze hergestellte Umfriedigung und sodann der umzogene Ort, mag er nun ein einziges Gebäude, ein Landgut oder ganzer Ort sein; nur bezeichnet Hag nie den eigentlichen Herrensitz“. Hag entspricht in dieser Hinsicht ganz unserem Haken, da diese Bezeichnung sich nur auf Bauerland bezieht. Indessen kommt das Wort Haken bei uns nie in der Gestalt von Hag oder Hagen vor, so dass der anmutenden Behauptung Jannaus keine Berechtigung zuzustehen scheint. — Die lateinische Bezeichnung uncus in der Bed. von Landteil finde ich zuerst in der Urk. vom 11. April 1226 (399. I. 2)): de terra cula centum unci; die deutsche Haken zuerst in der Urk. v. 1252. 18. October.
Auch diese Bedeutung (Ländereimaß) ist in Teutschland unbekannt. Schiller-Lübbens mnd. Wtb. belegt sie nur aus livl. Urkunden. Ob das lat. uncus eine Üebersetzung ist von Haken oder sogar von Hag, und aus dem Latein wiederum Haken entstanden?
Haken und Hufe wurden im alten Livland unterschieden. Nach Jannau (157. I. 104 u. 138) war Haken ein polnisches Maß, gleich 2 Hufen flämisch Maß; Haken = Hakenhufe. Nach Sallmann (390a. 26) weist Haken als Flächenmaß nach Westfalen, wo eine gewisse Art des Pfluges so hieß, wie noch heute in der Oberpfalz.
Zu Anfang des 17. Jahrh. kannte man in Livland 1) herrmeisterliche oder ordensmeisterliche Haken von 177 Tonnen Land; 2) plettenbergische von 96 Tonnen; 3) erzbischöfliche von 66 Tonnen rigisch; 4) polnische große zu 120 und 5) deutsche kleine von 30 Tonnen. Hagemeister in 355. I. 3. Nach einer Angabe in 350. XVIII. unterschied man 1) deutsche Haken, die kleinsten, welche mit 30 Tonnen rigisch besät werden. Das Land von 30 Tonnen wird in 3 Lohten oder Felder abgetheilt; 2) Herr Meister Haken, halten 60 Tonnen und werden gleichergestalt in 3 Löthen eingeteilt; 3) polnische, halten 120 Tonnen Landes, ebenfalls in 3 Lohten getheilt, davon jährlich 2 Lohte besät und das dritte ruht. — Das Privilegium Sigismundi Aug. u. 1561 bestimmt den Gehalt eines livländischen Hakens zu 66 Stricken oder Basten, deren jeder 66 Faden lang ist, d. h. auf 180 Tonnstellen oder 30 Morgen. Dieser livl. Haken Sigisnmnd August's ist demnach der sog. herrmeisterliche, ist gleich 66 □ Basten oder 180 Tonnstellen, d. h. gleich den Landhufen in Pommern, mansi teutonici. Hagemeister in 355. I. 3. Daher 66-bastige Haken, vgl. ebda. S. 14. — Ein alter liefländischer Haken Landes soll in sich haben 66 genierte Bast Landes, oder ein geviertes Stück Land, welches 11 Bast lang und 6 Bast breit ist, oder 748 Faden lang und 408 Faden breit, 350. XVIII. 2; ein rechter Meister Haken: ein Haken Landes hält 66 Bäste, ein Bast 66 Klaster, ebda. In einem Bast Landes, d. h. einem Stück Landes, das 238 rig. Ellen im Umkreis hat, über 5 Lof Roggen säen; in einem Haken aber 8 Last Roggen; des Hakens Umkreis ist 8092 Ellen, ebda. Dieses verschiedene Maß des Hakens hatte wahrscheinlich seinen Grund in der Leistungsfähigkeit eines Pfluges, welche wegen örtlicher Verhältnisse eine verschieden große sein konnte, wie etwa auf ebenem, leichtem, schwerem u. dgl. Boden. Da diese Ungleichheit des Hakens eine ungleiche Belastung des Landes mit Abgaben veranlasste, so wurde zu verschiedenen Zeiten die Hakengröße und Hakenzal revidirt, so namentlich in schwed. Zeit in d. J. 1638 u. 1683. Besonders „berühmt“ ist die Revision, welche nach der Einführung der Statthalterschaften angestellt wurde, vgl. Revisionshaken. „Händereien, die vormals bearbeitet wurden und als solche bei der schwed. Revision angeschlagen oder angeschrieben waren, aber aus Mangel an Menschen liegen blieben, hießen wüste Haken. Von ihnen wurden keine Abgaben erhoben, und in Ansehung solcher sagt man, das Gut könne noch in seiner Hakenzahl steigen, oder: das Gut hält 10 Haken, es kann aber 16 Haken werden, 180. I. Da wüste Haken keine Ansiedler haben, so heißen sie auch unbesetzte, zum Gegensatz der besetzten, d. h. mit Bauern. In demselben Sinne bewohnte und unbewohnte Haken. Die Ausdrücke wuste und besatte haken kommen schon in einer Urkunde u. 1410 vor.
Bis tief in die Zeit der schwed. Herrschaft bildete der Haken ein nach Ort und Zeit wechselndes Flächenmaß und erst durch die königliche Instruction v. 1687 wird das Memorial vom 30. Juni 1686 wurde eine Hakenberechnung geschaffen, die sich neben dem Flächeninhalte auch auf die Güte des Bodens gründen sollte, vgl. rig. Ztg. 1875. 117. Dasselbe Blatt brachte 1862. 272 u. f. sehr ausfürliche Auseinandersetzungen, nach welchen Haken 1) ursprünglich ein Flächenraum von 180 Tonnstellen Bauerlandes war, und bis 1687 90 Tonnstellen Ackerland und 90 Tonnstellen Buschland enthielt. Die Tonnstelle = 5/11 Dessätine. 2) seit 1687, richtiger, seit 1804 ist ein livländischer Haken ein Stück Bauerland verschiedener Größe und ohne bestimmten Flächenraum, welches eine gewisse Menge Brustacker. Wiesen, Garten- und Buschland enthält und eine Bodenrente von 80 Thaler schwedisch gewärt. Oder nach Hueck (190. 119): ein Stück Bauerland, Haken, welches von den 4 Gattungen zusammen für den Wert von 80 Thlr. umfasst. Die Bauer-V. O. von 1804 schreibt vor, dass statt der seit 1638 geltenden 60 Thlr. oder statt des früheren Anschlags von 60 Thlr. 80 Thlr. für einen Katen gerechnet werden, ferner dass jeder Haken mindestens für 60 Thlr. Brustacker und für 20 Thlr. Busch- und Gartenland enthalte. So ist der Haken ein Stück Bauerland, dessen Bodenrente 1687 zu 80 Thlr. angenommen und in eine Anzal dem Hofe zukommender Frontage und Naturallieferungen umgerechnet worden war. Seit der Vermessung Livlands von 1809 bis 1823 muss auf jeden Haken Bauerland ein Stück Hofsland — die Hofsquote — kommen von 60 Lofstellen in jedem Felde des Hofes bei der ehemaligen Dreifelderwirtschaft, vgl. Hagemeisterin 355 I. 14 und 20. — Von jedem Haien hatte der Bauer 6 Thlr. 36 Gr. zinsfrei, d. h. hatte für dieselben dem Herrn nichts zu leisten; für 36 Thlr. 72 Gr. leistete er Gehorch für 27 Thlr. 54 Gr. Hilfsgehorch (unbestimmte Dienste); für 9 Thlr. 18 Gr. Gerechtigkeit (Naturalabgaben) zu liefern, rig. Ztg. 1864.
Während somit früher Haken ein gewisses Landmaß vorstellte, hörte es später auf, ein solches zu sein und wurde ein Landstück verschiedener Größe, welches gewisse Leistungen erfüllen konnte. Daher sagt J. B. v. Fischer (447. 343): Jetzt(1753) werden die Haken auf adeligen oder Privatgütern, ohne die Äcker zu messen, nach der Zahl der Bauern und ihrem Vermögen, die Frohndienste oder, nach unserer Redensart, den Gehorch zu leisten, im gleichen nach ihren Getreide und anderen Zinsen, oder, wie wir sprechen, Gerechtigkeit taxiret, und nach solcher Taxe trägt das Gut die Onera an die hohe Krone ab. Die bei solchen Gütern einträglichen Appertinentien, als Mühlen, Krüge u. dgl. werden nicht taxiret, sondern nur gedachte Prästenda der Bauern und solche mit 60 dividiret, um die Rente von 1000 Rthlr. von einem Haken heraus zu bringen. Bei Domainen oder Publicgütern aber wird zwar die Hakenzahl ebenso gesuchet, aber der Hofsacker wird auch gemessen, und nach einer vorzüglichen Güte taxiret, imgleichen alle gedachte Appertinentien, und darnach die Arrende eingerichtet. Diese so determinirte Haken heißen Revisionshaken. Was man bey uns Bauerhaken nennt, ist eine beliebige Einrichtung eines Edelmannes, wie er ein Bauergesinde oder Bauerhof, nach der Zahl seiner arbeitsamen Einwohner will gehorchen und die Gerechtigkeit Zinsen lassen.
Haken ist, bemerkt Hupel in 182. I, das Maß zur Bestimmung der Größe eines Landgutes und dessen Kronsabgaben; in Estland geben die vorhandenen arbeitsamen Mannspersonen, in Livland das bearbeitete Land und dessen etwaiger Ertrag die Hakenzahl. Zu einem rigischen Haken gehörten, äußert Hupel (182. II.), 1) zwei wöchentliche Arbeiter das ganze Jahr hindurch zu Pferde oder mit Anspann. Man nannte sie auch 2 wöchentliche Pflüge. Wenn daher 4 Bauern auf dem Haken wohnten, so musste jeder dem Hofe 3 Tage hindurch einen Arbeiter mit einem Anspann (d. h. ein Pferd oder 2 Ochsen), mit allem zur vorfallenden Arbeit nötigen Gerät und dem Unterhalt für beide stellen. 2) zwei Fußarbeiter (Oterneken), die nur im Sommer zu Handdiensten gestellt werden, und zwar gewönlich von Georgi bis Michäli; 3) Hilfstage zu Fuß im Sommer, sonderlich zur Heu- und Kornernte; 4) allerlei Abgaben an Geld, Korn und andere Landerzeugnisse, welche der Bauer an den Gutsbesitzer jährlich liefern musste.
Als Flächenraum eines livländischen Bauerhakens kann 2 □ Werst angenom- werden. Die Berechnung dieser 2 □ Werst vgl. in 355. I. 2. Als Zahl der Insassen eines Hakens veranschlagt Hagemeister in 355. I. 19: 4 bis 8 Wirte und etwa 16—26 arbeitsfähige Menschen beiderlei Geschlechts, mit Kindern etwa 60 Seelen. Hueck (190. 119) rechne tauf jeden Hacken 20 arbeitsfähige Menschen (d. h. Männer von 17—60,und Weiber von 15—55 Jahren). Dies entspricht ganz einer Bestimmung, die 1714 in Kurland getroffen wurde: weil es unmöglich wäre, den vormals üblichen Fuß wiederherzustellen, sollten 60 tüchtige Mannespersonen auf einen Haken gerechnet werden, vgl. 180. IV. 22 25. — Für einen Haken, bemerkt v. Hagemeister,(355. l. 13) ist ein solches Gesinde zu rechnen, welches dem Hofe wöchentlich 6 Tage mit 2 Pflügen frönt.
Nach Haken, deren man livländische, estländische, öselsche, Bauer-, Revisions-, Gnaden-, Predigerwittwen-, Land-, Strand-, Tillhaken u. s. w. unterscheidet, bemisst man die Größe der Güter. Man fragt daher, wie viel Haken ein Gut hat, und antwortet, das Gut habe 10 Haken u. s. w. Diese Pauren besitzen einen ganzen Haken, gehorchen für ¾ Haken, 349. XII. I . 1641; der Pastor hat ½ Haken geschmolzen Land und ½ Haken Busch, 350. XXII. J. 1680.
Von dem Worte Haken, als Landmaß, sind eine Menge Zusammensetzungen gebräuchlich, die in Deutschland unbekannt sind.
3) eine selten begegnende, ganz veraltete Bedeutung ist: „ein auf einem Haken angesiedelter Bauer“, wie Bunge in 399. IV. nach einer Urk. v. 1410 erklärt: is min besitlike hake gewest under mi. Ein zweiter Beleg ist nicht vorhanden, und die Stelle daher Zweifelhaft. Schiller-Lübbens mnd. Wb. führt diesen Beleg, als einzigen, auf, — ohne Fragezeichen.
4) Haken, ehemals der schmale Strich Landes an der Semgaller Aa, auch Aahaken genannt. So in 335. 103. Eine rig. Handelsverordnung v. 1562 verbietet, Handel zu treiben auf dem Hacken bei der russischen Brücke. Brotze bemerkt dazu in Livonica XXIV.: „Haken hieß unten am Ende der Spilwe eine Landspitze, die nachher den Namen Ahaken führte, weil sie an der Mitauschen Aa liegt; man sieht, daß der Name russische Brücke einer Stelle unterhalb Riga gegeben wurde, welche es aber ist, weiß ich nicht“. — Haken und Aahaken ist hier die einzige derartige Wortverbindung. In Ostpreußen gibt es viele, z. B. der Marsch-Haken, der Radsen-Haken u. a. Man nennt dort Haken die ins Wasser springenden, sandigen Landzungen, welche durch Dünenbewegung entstehen, vgl. Berend's Dünenbildung, 1871. Der jetzigen Ortsbeschaffenheit nach müsste Haken die am linken Ufer der Aa befindliche Landzunge sein, auf der gegenwärtig Dünamünde liegt. Doch ist Aahaken (oder Bergshof) die Festlandsecke auf dem rechten Ufer der Aa, das Gut, auf dem der Flecken Bolderaa sich befindet. — Taxe für die Prahmbrücke bei Bolderaa oder Aahacken von 1808. Die russische Brücke war demnach, aller Wahrscheinlichkeit nach, eine Verbindungsbrücke wie die jetzige zwischen Bolderaa und Dünamünde.
5) Haken, in and. Bedeutungen: 1) Haken und Öse, gew. gesprochen Hak' und Öse, und ebenso in der Vz.: Hak' und Ösen. In derselben Bed. wie im nd. haken un eseken. Schon in 349. XXII. 1. J. 1669: Messingshaken und Ösen; dann 349. XXV. 1. J. 1669: für Haken und Ösen. Ebenso in 87. vgl. in Grimms Wb. Häkchen. Nach Bergmann in Niedersachsen: Hefthaken und Ösen, hochd. Heft (der) und Schlinge. Auch in Kurland Haken und Öhsen, wie Stender. schreibt. Bergmann erklärt: Hak und Ösen sind kleine krumm, gebogene Haken von Drath mit zwei Öhren an einem Ende zum Annähen; der Heft greift in eine Schlinge von Drath. Davon festhaken (festhäkeln), zuheften. — 2) Die Kinnlade ist aus dem Haken gefallen, ausgerenkt; in den Haken zurückgegangen, eingerenkt. Gewönlich. In Grimms Wtb. l) als früher gebräuchlich angezeigt Sp. 177/178.

Sallmann 1880, 47
Haken (goth. hoha, lat. occa) als Flächenmaß von relativem Gehalt, dem ursprünglich die Leistungsfähigkeit eines Hakenpflugs in einer bestimmten Zeit, etwa einem Tage, zu Grunde liegt (cfr. Livl. Urk. Nr. 237. 1474. 1824.), nach Westfalen, Pommern und der Oberpfalz, wo noch jetzt eine große Art des Pfluges so heißt. Aehnlich böhm.-deutsch Krombe, d. h. Krümme die Pflugschar. Heyne (Gr. W. IV.) berichtigt denn auch die Grimmsche Meinung, als ob der Haken slavischen Völkern, der Pflug dagegen den Deutschen eigen sei, dahin, daß der Haken als der allgemeine Vorläufer des Pfluges sowohl in deutschen, als in slavischen Gegenden getroffen werde und sich erhalte, wo entweder, wie in Gebirgsgegenden, die geringe Ausdehnung des Ackerlandes auf die Verbeßerung der Pflugwerkzeuge nicht geführt hat, oder wo die Bevölkerung, und das trifft bei uns zu, am Altüberlieferten zäh festhält;

Pantenius 1881, 191
einen Haken haben - eine Vorliebe haben
Dazu kommt, dass sie für Herren, wie es scheint, einen Haken hat.

Transehe-Roseneck 1890, 32ff.
Haken (im 16. Jh.) 1) herrmeisterlicher H. = 177 Tonnstellen Land; 2) großer polnischer H. = 120 Tonnstellen Land; 3) Plettenbergischer H. = 96 Tonnstellen Land; 4) erzbischhöflicher H. = 66 Tonnstellen Land; 5) kleiner dt. H. = 30 Tonnstellen Land; 6) ab 1561: Normalhaken = 180 Tonnstellen Land;

Eckhardt 1896, 29
Haken Flächenmaß (allgemein nd.)

Gutzeit 1889a, 1
Haken, in der Bed. von Pflug, Ackermaß und Gebiet, ebenso im ruß coxa.

Gutzeit 1889b, 532
Hocken, der, öfters st. Haken zu lesen in 349. XXII. 1 und 2. Einen neuen Hocken in ein Holzketten, 349. XXlI. 1; Mauer Hocken, 349. XXII. 2.

Hahn 1911, 29
Haken, wüste 'einstmals bearbeitete Bauernhaken'. Zahl nach nord. Krieg und Pest sehr groß.

Seemann von Jesersky 1913, 124
Haken - Ursprünglich eine Landfläche, das mit einem Pfluge, Haken, mit 2 Pferden an einem Tage umgeackert werden kann, später vielfach verändert und ungleich.

Masing 1926b, 70f.
Haken Flächenmaß; ursprünglich eine Wirtschaftseinheit, die mit einem Zugpferde Hakenpflug und Egge nutzte. [A. v. Transehe, die Entstehung der Schollenpflichtigkeit in Livland. Mitt. livl. Gesch. Bd. 23, 495] (mnd. hake „eine Art Pflug; ein gewisses Landmaß; eine gemeine Hufe enthält zwei Haken"; Frischbier I 267 Haken pltd. Hake „Maß für eine Ackerfläche von 20 Morgen kulmisch.“

Tobien 1930, 79ff.

Masing 1931, 23
Haken m pl. „die einen abgeschrägten vorderen Ecken des Backofens.“

Bosse 1933, VII
Haken a) livländisches Landmass. Der gebräuchlichste ist der Deutsche Haken zu 60 Lof Aussaat, ähnliche Ackermasse sind der Revaler und der Bauerhaken zu rund 30, sowie der Plettenbergsche Haken zu 120 Lof rigisch. Unter der grossen Gruppe der Vermessungshaken (Flächenmasse) ist der wichtigste der Herrmeisterhaken zu 101.5 (oder 108,4) ha. b) Hakengesinde, Vollbauernhof.
[Exkurs S. 457]

HWbGA 1936, 202
Haken 'ein bestimmtes Stück Land als Steuereinheit' urspr. Flächeneinheit, die während einer best. Zeit mit dem primitiven Hakenpflug bearbeitet werden kann.

Kobolt 1990, 122
Haken m altes Flächenmaß in den Berechnungen der Landgüter, nach Zeit und Ort sehr unterschiedlich.
mnd. hake Landmaß


QUELLEN (Informanten)

1 Haken = 660 Bast = ... (11x6)
10 Bast = 66 □Faden (39000 ..? = 35361 ..?); 1 □Faden (= 3 □Ellen)
1 Bauerhake ⁓ 2 □ Werst; 1 Landhaken = 770 □ Rast; 1 □ Rast = 77 □ Faden
1 Pletteb. Haken = 20 Sch...?; 1 Sch...? = 20 □ Ellen

Transehe, N. von: Wolmar; Weinert, Paul: Riga
Haken - Flächenmaß (a.d. Schwedenzeit). In der Bedeutung wohl ähnlich wie „Wacke“.

Hoffmann, Gjert: Reval
der Haken - Pflug
Hölzerner Pflug, die Schar hat 2 Spitzen, mit Eisen beschlagen. War 1939 noch vielfach im Gebrauch beim Anhäufeln der Kartoffeln, auch zum Spalten der Dämme bei der Ernte der Kartoffeln. Estland.

Raum der

QUELLEN

Wehren 1812, 3
raum nim 2 Becher Saft und raum 3 Becher Zucker,

Gutzeit 1887a, 11f.
Raum. Es ist nicht verständlich, wie Grimms Wtb. bemerken kann, dass „auf die ursprüngliche Bedeutung Licht werfen wurzelhaft verwandte Wörter: asl. ruvati, rvati, eradicare, ryti, poln. ryć fodere, lit. rauti, lett. raut ausreißen, ausjäten.“ Denn asl. ruvati ist рвать ausreißen u. ganz verschieden von ryti(рыть) graben; die Bedeutung von рвать ausreißen stellt es zu raffen, raufen und rauben. Wenn Raum, wie Grimms Wtb. sagt, ein uralter Ausdruck der Ansiedler ist u. der durch Roden und Freimachen (Räumen) einer Wildniß gewonnene Siedelplatz sein sollte, so liegt nahe, Raum in russ. ряма niedrig am Fluss gelegener Wald und рямъ mit Mos bewachsener Sumpf wiederzufinden; Raum wäre eine allgemeine Bezeichnung, рямъ - ряма,eine beschränkte, eingeengte. Ob überhaupt Raum auf räumen zurückzufüren wäre oder nicht eher das Umgekehrte?
Auf dem Raum, oben in Polen, 99. Was heißt das?


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