[BSS] Baltisaksa sõnastik

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abtoppen V [h]
1. Vi 'fest abmachen (ohne daß der Ausruf „Topp!” dabei gebraucht wird.)'
2. Vi Stud.
Sahen wir […] einen fremden Hund oder ein fremdes Pferd, so sagte derjenige, in dem der Wunsch nach dem Besitz erwachte: „Topp, - dieses Tier gehört mir!” Dadurch wurde er in unseren Augen der Eigentümer, wenigstens innerlich […] Auch „die Mädchen”, das heißt die G…schen Cousinen und ihre Kameradinnen gehörten zu diesem unserem abgetoppten Eigentum.
Ich möchte erwähnen, das auch eine Abmachung zwischen zwei Personen bisweilen durch einen besondern Akt bekräftigt wird. Man sagt: „Wir wollen abtoppen”, worauf beide Kontrahenten ihre nach unten gestreckten Daumen der rechten Hand gegen einander drücken und nach oben drehen.

QUELLEN

Masing DBWB, 151
abtoppen, sw. (áptop̄ən, -topm) fest abmachen (ohne daß der Ausruf „Topp!” dabei gebraucht wird.) Stud. _ zu abweichender Bedeutung Grünewaldt, K. u. D. 45: Sahen wir […] einen fremden Hund oder ein fremdes Pferd, so sagte derjenige, in dem der Wunsch nach dem Besitz erwachte: „Topp, - dieses Tier gehört mir!” Dadurch wurde er in unseren Augen der Eigentümer, wenigstens innerlich […] Auch „die Mädchen”, das heißt die G…schen Cousinen und ihre Kameradinnen gehörten zu diesem unserem abgetoppten Eigentum.
¤ abtoppen, „Ich möchte erwähnen, das auch eine Abmachung zwischen zwei Personen bisweilen durch einen besondern Akt bekräftigt wird. Man sagt: „Wir wollen abtoppen”, worauf beide Kontrahenten ihre nach unten gestreckten Daumen der rechten Hand gegen einander drücken und nach oben drehen.” (Wiebeck 9).

Aktus der
‣ Varianten: Actus
'die Schlussfeier in Gymnasien, meist mit Entlassung der Abiturienten verbunden' de (Schul)feier; et aktus
feierlicher Rede-Actus

QUELLEN

Sallmann 1880, 114
Aktus die Schlußfeier in höheren Schulen zu Ende des Semesters, meist mit Entlaßung der Abiturienten verbunden

Gutzeit 1886, 23
Aktus eine Schlussfeier in höheren Schulen, namentlich in den Gymnasien

Kobolt 1990, 37
Aktus m. (Schul)feier. nhd. Akt

berufen V [h]
Vt
siehe auch ha

QUELLEN

Gutzeit 1859, 119
berufen 1) einen wegen etwas, ihm durch Zurufen Unzufriedenheit ausdrücken, ihm durch Zuruf bedeuten, etwas nicht zu thun. Wenn ein Schüler während des Unterrichts sich zu laut verhält, so beruft ihn der Lehrer od. so wird er berufen; wenn die Tochter krumm auf einem Stul sitzt, so ruft die Mutter ihr zu: Kind, wie sitzest du! und beruft sie. Welche Schande, die jüngere Schwester muss die ältere beruftn, d.h. ihr andeuten, dies oder jenes nicht zu thun. Der Lehrer berief den Knaben, dass er nichtr soviel plaudere: er berief die Kinder, dass der Vatere schlafen könnte. - Man beruft wegen einer Handlung, wegen eines Wortes, wegen unruhigen, ungebürlichen Betragens. Bei Hoffm. fehlt diese hier gewöhnliche Bed. ganz; Grimm zieht als hierher gehörig aus Goethe einige Stellen an, welche aber doch nur ähnlichen Sinn geben. Denn wegen einer Flasche, wegen einsamer Spaziergänge, über eine gewisse Würde, wegen einer geringen Zustimmung beruft man bei uns nicht Freunde, sondern tadelt sie dafür, setzt sie zur Ruhe. -
2) einen Bär od. Wolf. Jagdausdruck, den schon Stender anf. Vom „Berufen des Wildes“ sollte in der Baumann-Kriese'schen Jagdlehre gehandelt werden. vgl. 176.1827.60.

Sallmann 1880
berufen durch strafenden Zuruf schaden

Gutzeit 1886, 131
berufen 2) Es wird ein Fuchs berufen, 333.25; erschoß ein Pferd und berief es als geschossenes Elen, 332.V.6; ein allgemeines fröhliches Berufen endete dem ersten Akt des Lustspiels, Kriese in 175.1848.359, d.h. des ersten Jagderfolges (ein getödteter Fuchs). -
3) das Amt durch den Ältermann berufen lassen, 249; durch den Landboten berufen werden, Hilcher's Landr. Entw. v. 1599. [?]

Gutzeit 1892b, 8
berufen Herren und Diener ritten (auf der Jagd) bald durch einander und jagten vorbei, um dem Zuge des Wildes vorzukommen, welches von jedem, der es sah oder nicht traf mit lautem Rufen bezeichnet werden mußte (berufen), damit man wisse, was gejagt werde und die Hunde animirt würden, E.v.Rechenberg-Linten, Zustände Kurlands S. 41; zum obgedachten „Berufen“ des Wildes wurden eigentümliche Ausdrücke gebraucht und zwar für einen Hasen - „Halet“. Ebenda S. 42. vgl. Wörterschatz.

Gutzeit 1894, 6
berufen Nicht berufen! d.h. durch lebende Bemerkungen dem Gelobten Schaden zufügen, Krankhaft heraufbeschwören. In Grimms Wtb.: unberufen.
Als Jagdausdruck. vgl. Wörterschatz I und Nachträge von 1886 und 1892. Damit die Schützen, sowie der die Jagd führende Jäger, der Piqueur, sich darnach richten können, muß jeder Schütze jedes Wild, auf das er einen Schuß abgegeben hat, oder dessen er auch nur ansichtig geworden ist, berufen, und zwar mit der für jede Wildart vorgeschriebenen Benennung. Die Benennungen für die verschiedenen Wildarten sind jagdgebräuchlich folgende: der Bär wird berufen mit „ho Bär“, der Wolf „ho Schabar“, das Elen „ho Lang“, der Luchs „ho Bunt“, das Reh ha flink“, der Fuchs „ha Fuhl“, der Hase „ha lett“, der Dachs „ha Gräber“. Baron F. Nolde, Jagd und Hege, II.82. S., der bei einer Elensjagd sein eigenes gesatteltes Pferd, so sich losgerissen hatte, statt eines Elens, erschoß, und es auch als geschossenes Elen berief!! Eine Augenverblendung! 332.III.

???
Wenn ein alter baltischer Jäger hören würde, daß man heutzutage von einer Treiberwehr spricht, die im dritten oder vierten Treiben sich gut gehalten, so würde besagter alter baltischer Jäger wohl mit einem herzhaften Dojahn zur Hand sein und erklären, daß es wohl „Juchzer“ und „Masten“, nicht aber Treiberwehren und Treiber gibt. Der alte baltische Jäger weiß, daß man die Hunde „treddete“ und daß sie, wenn sie richtig getreddet waren, bald das Wild „hoben“, so daß die „Skrauja“ losging. Es war eine Wonne und eine Lust, die „grob und fein gehälsten“ Hunde zu hören und zum Schuß zu kommen. Wer „pudelte“, mußte das Wild „berufen“, damit die anderen wußten, woran sie sind. Das Berufen wird heute, wenn noch, so doch falsch geübt. Man ruft, welches Wild es auch sei, „Halet“, während dieser Beruf nur auf Hasen angewendet werden darf. Der Fuchs wird mit „Haful“, das Elen mit „Halang“, der Wolf mit „Hasachabah“, das Reh mit „Haflick“ berufen. Woher diese Berufe stammen, wie sie sprachkundlich erklärt werden könnten, mögen die Götter wissen. Der Jäger kümmert sich nicht um die Entstehung der rätselhaften Berufe, er wendet sie an, ohne sich Kopfschmerzen darüber zu machen. Wenn er einen Hasen im Lager „versieht“, dann ruft er „Haurumquit“, und wenn der Hase flüchtig wird, dann schmettert er sedin „Haurum“ und man weiß, was die Glocke geschlagen hat.

Kobolt 1990, 64
berufen st.V. zur (schulischen) Ordnung rufen
mnd. beropen 'ersuchen, schelten'; plattd. beroupen 'anrufen und erinnern'.

einweisen

QUELLEN

Gutzeit 1864, 249
einweisen. In Deutschland heißt es: wie im Lateinischen (immittere aliquem): einen einweisen in einen Besitz. Wir kehren um u. sprechen: einem einweisen einen Besitz. Das Gut wurde ihm eingewiesen; sich das Grundstück einweisen lassen. Schon in Ritterr. (194.) 201: wan einem ein Stück Landes verlehnet u. eingethan oder verpfändlich eingewiesen wird. Ferner: der alte Cancelleisal wird der Ritterschaft zur Ritterstube eingewiesen. Landtagsverh. v. 1653. Hier vielleicht in dem Sinne von: anweisen, überweisen.

Sallmann 1880, 104
einweisen einen Besitz, nicht den Besitzer, anweisen.

DRWB II, 1486
I übertragen: 1) durch (privates) Rechtsgeschäft ... u.a. 1568 Riga Erbb. 370 „eben datselwe ingewiset“
2) durch Gerichtsurteil. obrigkeitl. Akt ... u.a. 1698 Reval StR 366.
3)

Eller
‣ Varianten: Elder
‣ Belege: Reval, Riga, Walk, Wenden, Werro
de Erle; et lepp

QUELLEN

Fischer 1778, 296
Erle, in Livland Eller

Hupel 1795a, 58
Ellern st. Erlen; wird übrigens als Haupt- und als Beywort gebraucht, z.B. ellerne Bretter.

Gutzeit 1864, 253, 254
Elder, st. Eller. 329 [Joh. Herm. v. Neidenburg, liffl. Landmann 1695]
Eller, wie schon Hup. bemerkt, livländisch für Erle; ebenso ellern f. erlen. Dem nd. folgend.

Sallmann 1880, 30

Seemann von Jesersky 1913, 115
alnus, Erle.

Balt. Provinzen V, 1916, 45
die Eller, Ellerholz = Erle
„Der Ellernriese“: Ein Mann nahm einen Klotz von Ellernholz.

Mitzka 1923, 17
Erle

Masing 1926b, 42
Eller 'Erle' (mnd. ellern; Grimme S. 150; Schumann, S. 5; Frischbier I. S. 173).
ebd. 23: Metathese des r.

Wiget 1927, 12
nicht Metathese; l-r ist ursprünglicher.

Vegesack 1935, 76, 239
d.e. Akt S. 113

Kobolt 1990, 97
Erle
mnd. ellern(boom) Erle; Br.Wb. Ellern: lbg. Eller(n) Erle; pomm. Eller; Elb. Eller Erle: pr. Eller; nhd. Eller niederd. für Erle.


QUELLEN (Informanten)
Breckoff, Erich: Riga
Eller, die - Erle (WL 3,45)
Im lett. wie im estn. Spr. ziemlich durchgehend belegt. auch: Ellerngebüsch: Schwarz- und Weißeller!
„Rote Haare und Ellerngebüsch wachsen nicht auf gutem Boden“ (E. Breckhof)

Konjunkturen

QUELLEN

Pantenius 1907, 14
Die ganze Situation und die ängstigenden Konjunkturen des Tages machten den Akt rührend und feierlich.


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