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abschäuern V [h]
‣ Varianten: abschauern
1. Vt 'durch eine Scheidewand abteilen' de abkleiden
▫ Bey Joachim Schley … ist ein abgeschäuerter Keller … zu vermiethen
2. Vt de abtrennen
▫ Zweene Erben, die ein Haus gemein haben, sollen nicht bemächtiget seyn, vor sich sothanes Erbe abzuschäuern, oder abzuzäunen
► QUELLEN
Gutzeit 1859, 15f.
abschäuern abkleiden, abschauern, Nr. 2. In den ältern Rig. Anzeigen überaus häufig; nur ein Mal steht (172. 1787. 49) das von Hupel und von Grimm angef. abschauern. Da die Druckerei der rig. Anz. die Schreibung des Eingesandten nach der ihr geläufigen Ansicht über Rechtschreibung modelte, so beweist das Vorkommen von Abschäuren nicht, dass in Riga auch so gesprochen wurde. - Gegen Ende des vorigen Jahrh. wird das Wort selten in den rig. Anz. und durch abgetheilt vertreten. Auch St. hat abschäuern. Es findet sich auch in 148, und nach dieser Quelle in 154. I. 150
Masing DBWB, 113f.
abschäuern, sw. (apšö̅ərn) 1. durch eine Scheidewand abteilen, abschauern. Bey Joachim Schley … ist ein abgeschäuerter Keller … zu vermiethen. Rig. Anz. 1781, 23. _ 2. abtrennen. Zweene Erben, die ein 114Haus gemein haben, sollen nicht bemächtiget seyn, vor sich sothanes Erbe abzuschäuern, oder abzuzäunen. Rig. Statuta 1798, 82.