[BSS] Baltisaksa sõnastik

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Päring: osas

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abreden V [h]
1. Vt 'durch Reden von etwas abbringen' de ausreden
ich will mir das nicht abreden lassen
man kann ihm das nicht abreden [Die Bedeutung steht nahe der von abraten]
2. Vt 'durch Einredungen abziehen oder entfernen' de (in Riga gew.)
Er redet meinen Diener ab
sie redet mein Dienstmädchen ab 'er/sie redet ihnen zu, mich zu verlassen.' [Gewöhnlich meint man dabei ein Hinüberlocken. Grimm sagt, dass dies Wort früher fast im Sinne des Abmahnens oder Abratens gebraucht wurde.]
vgl abdürfen, abkönnen, ablassen, abmögen, abmüssen, absein, absollen, abwerden, abwollen1, abwünschen

QUELLEN

Gutzeit 1859, 14
abreden 1) etwas, ausreden, durch Reden von etwas abbringen. Grimm führt diese Bed. nur aus der ältern Sprache an. Wir sagen sehr gewöhnlich: ich will mir das nicht abreden lassen; man kann ihm das nicht abreden. Die Bed. steht nahe der von abraten. 2) Jemand, durch Einredungen abziehen oder entfernen. In Riga gew. Er redet meinen Diener ab; sie redet mein Dienstmädchen ab, d. h. er, sie redet ihnen zu, mich zu verlassen. Gewöhnlich meint man dabei ein Hinüberlocken. Grimm sagt, dass dies Wort früher fast im Sinne des Abmahnens oder Abratens gebraucht wurde.

Sallmann 1880, 80
In zahlreichen Ausdrücken weist ab elliptisch auf die innegehabte Dienststelle hin, so in den bei Dienstboten üblichen Wendungen:
abdürfen, -können, -laßen, mögen, -müßen, -sein, -sollen, -werden, -wollen, sich -wünschen, wo jedesmal zu ergänzen ist: von der bisher innegehabten Stelle, aus dem Dienst; so auch abreden c. acc, einen Dienstboten, bereden, daß er seine Stelle verlaße.

Masing DBWB, 105
abreden sw. (áprēdən) 1.† einen Dienstboten a., ihn bereden, daß er seine Stelle verlasse. Sie redet mein Dienstmädchen ab. Gtz. I, 14. Sallm. 80. _ 2. einem etw. a., ausreden. Ich will mir das nicht a. lassen. Gtz. I, 14.
¤ abreden, „… das / was im Ampte … innerhalb verschlossenen Thüren abgeredet und geschlossen wird / …” (Lieffl. L. Ordn. 171).


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