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Lostreiber der
'landloser Bauer ohne festes Dienstverhältnis, meist zeitweise als Einwohner in einem Gesinde eingemietet' de Tagelöhner; et vabadik, saunik, pops

QUELLEN

Hupel 1795a, 144f.
Lostreiber, der, heißt 1) ein umherschweifender Mensch, der keinen festen Sitz hat; 2) ein Erbbauer, dem von seinem Herrn keine Ländereien angewiesen sind (im Gegensatze eines Gesindewirths), daher er sich als Tagelöhner ernährt. Bergmann wähnt, es bedeute einen Bauer, der keinen bestimmten Gehorch leistet und um Lohn dient; aber mancher Gesindewirth muß sehr unbestimmten Gehorch leisten; hingegen zwingt man im dörptschen, fellinschen, pernauischen und anderen Kreisen, wo es viele Lostreiber giebt, dieselben, daß jeder gewisse Tage an seinem Hofe fröhnen muß; viele von ihnen dienen auch nicht um Lohn, als welches man nur von Knechten zu sagen pflegt. In Lettland weiß man wenig von Lostreibern.

Bunge 1851, § 66
Lostreiber oder Einhäusler werden diejenigen Bauern genannt, welche weder auf dem Hofe, noch bei Bauerwirthen sich zu bestimmter Dienstleistung verdungen haben, sondern auf eigne Hand leben, und Gartenland bearbeiten oder für Tagelohn dienen. In Livland gehören sie zur Classe der Dienstboten, in Ehstland können sie, nach Bestimmung der Gemeinde, zu den Wirthen oder zu den Dienstboten gerechnet werden.

Sallmann 1880, 55, 65, 70
Lostreiber Die vierte Classe der steuerpflichtigen Arbeiter bilden die freien Leute, Lostreiber, und kann jemandem einerseits nichts schlimmeres begegnen, als ein Mensch zu sein (ein Schüler erzählte einmal, er habe sich am Martiniabend als „Mensch“ verkleidet gehabt, und niemand hätte ihn erkannt), so wird andererseits nie von anständigen Leuten, sondern Menschen gesprochen, weil jener Ausdruck die Dienstboten bezeichnet.
Lostreiber (Losdiener) oder Tagelöhner
Lostreiber bäuerlicher Tagelöhner, Häusling; mnd. lôsjungere Hörige, die in keiner Genoßenschaft standen.

Gutzeit 1882, 189f.
Lostreiber, Die Bauervero. v. 1804 (147) erklärt: arbeitsfähige Menschen, welche kein Land haben und zu keinem Gesinde gehören, und keine Art Leistung thun; die livl. Bauervero. v. 1819(183): Lostreiber oder Einhäusler werden in Livland diejenigen Bauern genannt, welche weder auf dem Hofe, noch bei Bauerwirthen sich zu bestimmter Dienstleistung verdungen haben, sondern auf eigene Handleben, und Gartenland bearbeiten, ein Handwerk ausüben oder für Tagelohn dienen, vgl. 154. I. § 68.
Hupel (182. I) nennt Lostreiber Badstüber, die kein Land, sondern etwa nur einen Garten haben. Für ihre Arbeiten, sagt er, bekommen sie von den Gesindewirthen etwas Buschland; oder sie machen sich dergleichen in den Wäldern heimlich. In einigen Gegenden nennt man Lostreiber auch solche Wirthe, die kleine Länder haben, für die sie ihren Herrn zwar Arbeit leisten, aber keine Gerechtigkeit bezahlen. In seinem Idiotikon (156) dagegen erklärt er 1, ein umherschweifender Mensch, der keinen festen Sitz hat; 2, ein Erbbauer, dem von seinem Herrn keine Ländereien angewiesen sind (im Gegensatze eines Gesindewirths), daher er sich als Tagelöhner ernährt. Bergmann wähnt, fügt er hinzu, es bedeute einen Bauer, der keinen bestimmten Gehorch leistet und um Lohn dient; aber mancher Gesindewirth muß sehr unbestimmten Gehorch leisten; hingegen zwingt man im dörptschen, fellinschen, pernauischen und anderen Kreisen, wo es viele Lostreiber giebt, dieselben, daß jeder gewisse Tage an seinem Hofe fröhnen muß; viele von ihnen dienen auch nicht um Lohn, als welches man nur von Knechten zu sagen pflegt. In Lettland weiß man wenig von Lostreibern. — Hueck (190. 95): Auf den Buschländereien, in größerer Entfernung von den Dörfern, ließen sich bei zunehmender Bevölkerung Einzelhöfner mit kleinem Besitze (Lostreiber)nieder, welche aus verheiratheten Knechten sich bildeten, denen der Wirth etwas Land überließ, sich selbst eine Badstube (Hütte) bauten, dem Hofe nur einen oder zwei Tage wöchentlich leisteten, allmälig aber dem Wirthe weniger Tage thaten und sich unabhängig von ihm machten. Von ihnen wurden einige mit der Zeit zu Achtlern und Viertlern erhoben. — H. A. u. Bock in 175. 1860: Lostreiber sind nicht Leute, die sich umhertreiben, sondern Beiwohner in den Bauerhöfen, Leute, welche nicht im festen Dienste der Bauerwirthe stehen, denselben aber, gegen einige Vergünstigungen, zu solchen Zeiten, wo mehr Hände als gewöhnlich erforderlich sind, wie z. B. bei Ernten, gute Dienste thun. — W. u. Bock (370. 1860 II. b. 446 u. f.) unterscheidet zwei Arten Lostreiber, 1) kleine Leute, die zu den Zeiten, wo die Aufsicht in den herrschaftlichen großen Waldungen noch eine sehr geringe war, eigenmächtig und schleichweise im Innern derselben sich ansiedelten, ohne alle ihrerseitige Gegenleistung weder an Arbeit noch an Pacht und erst spät zu einem geordneten Rechtsverhältnisse herangezogen wurden. Lostreiber dieser Art sind keineswegs arm, vielmehr eines der wohlhabendsten Elemente auf einzelnen Gütern. 2) solche Leute bäuerlichen Standes, welche als Hintersassen eines Gesindeswirten in eigenen Hütten wohnen und kleine Ländereien desselben gegen gewisse Verpflichtungen in Nutzung haben. Die schlechten Elemente des balt. Bauerstandes sind vorzugsweise unter ihnen zu finden. Diese letzten Lostreiber heißen bei den Esten pohps, bei den Letten lops. Vgl. W. v. Bock in 370. II. 7. 837. — Lostreiber, sagt Bertram in 470. 10. 48, estnisch Póbbul, die letzte Stufe des Esthen vor dem Bettler. Hupel im estn. Wtb. führt als estn. Bez. an: Wabbar mees, d. i. Freibauer (der wenig Arbeit am Hofe thut) und pobbol oder pobbolik. — Des estn. pobbol oder pobbul fällt zusammen mit russ. побыль. — In 396. II. 2 heißt, es: Lostreiber, ein Mensch, der sich erwerb- und brodlos umhertreibt; in Deutschland bestehen sie unter dem Namen Gärtner, Häusler und a. vgl. ebda ein Mehres! Diese Bedeutung, welche auch Hupel (156)als erste anführt, findet sich als alleinige bei Bergmann (164), aber auch schon im 16. und 17. Jahrh. z. B. in folgenden Stellen: aus der Lehre entlaufene Jungen, oder sonsten andere Loß-Treiber, die schlechte und betrügerische Arbeit machen, 269; ein Zucht- und Arbeitshaus für Loßtreiber und Bettler, im J. 1679 vorgeschlagen (vgl. 174. 1812. 69); in der Stadt sollen keine Lostreiber geduldet werden, die nicht in dem Stadteide wären und sich nicht bei einem Herrn redlich aufgedient hätten, rig. Wettord. v. 1591; von einem Loßdriver, 349. XXI. 1. J. 1617/20; zwei Loßtreiber eingebracht, ebda.
Das Wort Lostreiber bezieht sich daher theils auf Bauern, theils auf Umhertreiber und auf Leute, die außerhalb der Zünfte und der gesetzmäßigen Handelsgenossenschaft thätig sein wollten.
Ein Ebau oder Loßtreiber, 192. II. 171 (Kettlers Receß von 1567); ebenda heißen sie auch Pirtineeken (Badstüber) ohne Land; Der Pastor hat keine Bauern, aber zwei Lostreiber auf Pastoratland gesetzt, 350. XXII. J. 1680. — Lostreibern schreibt das Wackenbuch keinen bestimmten Gehorch vor; der Gutsbesitzer braucht sie, wenn sie Pferde haben, zum Verschicken, 182. II. Solche bäuerliche Lostreiber giebt es heutenicht mehr, behauptet die rig. Ztg. 1881. 164.

Transehe-Roseneck 1890, 18, 95
Lostreiber 'unfreier Bauer': Leute, die keinen festen Sitz haben 1) Bauern, die sich auf Hofesland eigenmächtig niederließen; 2) bäuerliche Tagelöhner (= „Badstüber“)
[Läuflingsprobleme]

Seemann von Jesersky 1913, 145
Lostreiber, Arbeiter ohne ständige Dienststelle.

Tobien 1925, 175
Lostreiber in keinem festen Dienstverhältnis stehende Landarbeiter, die sich gelegentlich als Tagelöhner verdingen.

Masing 1926b, 73
Lostreiber „Tagelöhner“ (mnd. losdriver „einer, der sich herumtreibt; Tagelöhner ohne feste Arbeit“).

Bosse 1933, VII, 291
Lostreiber - landloser Bauer ohne festes Dienstverhältnis, meist zeitweise als Einwohner in einem Gesinde eingemietet.
zitiert AR III 116 Abs. 12.

HWbGA 1936, 202
Lostreiber 'Tagelöhner'

Vegesack 1957, 18


QUELLEN (Informanten)

Lostreiber 'Er mußte auf dem Gut ca 6 Wochen unentgeltlich und sonst gegen Tagelohn arbeiten.' (Goldingen/Kurland)
'Gutsarbeiter, die Haus und Garten (kleines Kartoffelland) hatten. Z.Zt. der Leibeigenschaft mußten sie dafür jährlich einen Bork auf dem Gut abliefern. Später arbeiteten nur noch die Weiber als Sommerlinge auf dem Gut, die Männer fuhren zum Fischfang. (Ansel / Ösel)
'Bauer ohne Land, wenig begüteter Bauer, auch Tagelöhner.' (Reval u. Dorpat). estn.: kantnik (Reval bzw. Rickholz/Kr. Wiek); estn.: pópsnik - Kattentack im Wierland.
'freie Landarbeiter, die als Tagelöhner bei Bauern od. auf Gütern arbeiteten u. meist eine Kate mit Gartenland als Teil ihres Lohnes bekamen (Pernigel/Kr. Wolmar (Livland)
'ein Kleinbauer, der auf Nebenerwerb, etwa als Tagelöhner oder Waldarbeiter angewiesen ist.' (Dorpat u. Nordestland)
'der Lostreiber wurde nach seinem den großen Bauern gegenüber kleinerern Wohnhaus, der „Badstube“ › estn. saun, auch Badstüber genannt.' (Dorpat u. Nordestland)
'freier Landarbeiter, Landloser' (Herbergen / Kurland, Riga)
'Landarbeiter, die vom Gut eine kleine Pachtstelle erhielten u. dafür für Lohn Arbeit leisten mußten' (Dorpat bzw. Wesenberg)


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