[BSS] Baltisaksa sõnastik

Deutscheesti keel

EessõnaKasutusjuhisedLühendid@arvamused.ja.ettepanekud


Päring: osas

Leitud 1 artikkel

Oberfiskal

QUELLEN

Hupel 1774-1782, 447
Oberfiscal hat seine Bestallung und seine Besoldung von der hohen Krone, seine Geschäfte aber nicht nur bey dem Generalgouvernement und dem Richter schuldige Achtung, aber auch ihre Pflicht nicht verletzet werde. Oberfiscaliter belanget werden, macht insgemein einen sehr bewegenden Eindruck. Dieses Amt verwaltet immer ein Rechtsgelehrter.

Provinzialrecht I, 252f.
§§ 1687-1696: (Livland)

Bunge 1874, 231
Oberfiscal (Livland, zur Zeit der poln. Herrschaft)
Vermutlich wurden bereits bei der Errichtung der Landgerichte und des Hofgerichts bei jedem der ersteren ein Kreisfiscal (289), bei dem letztern ein Oberfiscal (290) bestellt, welche die bezüglichen Gerichte zu überwachen, die Rechte der Krone und der Kirchen wahrzunehmen, und geeigneten Falls als Staatsankläger aufzusetzen haben (291).
289: Landgerichtsordnung vom 1. Febr. 1632 § 7.
290: s. dessen Instruction vom 23. Aug. 1630. Hofgerichtordnung § 5.
291: s. 289 u. 290, die Landesordnung vom 22. Sept. 1671, Justizpunkte § 12, das Placat v. 9. Mai 1689 u.a.m.

Gutzeit 1887b, 300
Oberfiscal, bis vor Kurzem ein höherer Beamter, der das Kronsinteresse, die den Richtern schuldige Achtung und ihre Pflichten u. a. im Auge haben sollte. Seine Untergebenen hießen Fiscale. sein Vorgesetzter war der Procureur.


© Eesti Keele Instituut    a-ü sõnastike koondleht     veebiliides    @ veebihaldur