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Garde die
blaue Garde, grüne Garde

QUELLEN

Räder 1956-1957, 220ff.
Die „Grüne Garde in Libau
Über die in mehreren Städten Kurlands (Mitau, Libau, Bauske und Goldingen) im 17. Jh. gegründeten Stadtgarden (Grüne und Blaue Garde, Rote und Grüne Fahne) finden sich einige kurze Mitteilungen in den „Sitzungsberichten der Kurländischen Gesellschaft für Literatur und Kunst“, aber nichts Zusammenhängendes, das über Ziele und Aufgaben der Garden Auskunft gibt. Da ist es nun erfreulich, daß eine vom Kaufmann und Ratsherrn in Libau Alfred Lortsch angefertigte Abschrift des Protokollbuches der Grünen Garde in Libau, beginnend mit 1719, erhalten ist, jetzt im Besitz und freundlichst zur Verfügung gestellt von Herrn Oberregierungsrat Rudolf Weber-Lortsch in Kassel. Ein 1862 angefertigter Bericht enthält eine kurze Geschichte der Garden in Libau und gibt ein Bild von ihrer Tätigkeit. Was über Libau berichtet wird, trifft wohl im Großen und Ganzen auch auf die übrigen Städte Kurlands zu. Hinzugefügt sei noch das weitere Schicksal der Garden.
Im Juni 1887 teilte der kurländische Gouverneur der Libauschen Polizeiverwaltung mit, daß am 10. 5. die Allerhöchste Bestätigung der Verfügung des Minister-Comites darüber stattgefunden habe, daß den zu den städtischen Garden gehörigen Personen, die in einigen Städten des kurl., livl. u. estl. Gouvernements existieren, das Recht entzogen wird, sich mit Rangbezeichnungen zu nennen, die der Armee eigentümlich sind, und daß für die Zukunft die Aufnahme neuer Mitglieder in besagte Garden verboten wird. Es blieb nun der Garde nichts anderes übrig als zu liquidieren.
Der Bericht von 1862 lautet: „An Seine Hochwohlgeborenen den Herrn Lieutenant vom Leib-Garde-Grenadir-Regiment von Bursy. Ew. Hochwohlgeboren beehrt sich dieser Magistrat auf das Anschreiben vom12. Dez. ..... (?) hinsichtlich der hier bestehenden Bürgergarden folgende Mittheilung zu machen,
ad 1) Schon lange vorher, ehe Libau im Jahre 1625 von dem Herzoge von Curland Friedrich Wilhelm das Stadtprivilegium erhielt, hatte Libau eine bürgerliche Verfassung und eine „mit Ober- und Untergewehr“ versehene Bürgerwehr. Aus dieser entstand nach Aufhören der ordensmeisterlichen Zeit, nachdem unter polnischer Oberhoheit Curland ein Herzogthum geworden war, die noch jetzt bestehende „rothe Fahne“, welche höchst wahrscheinlich ihren Namen davon erhielt, daß König Siegmund August ihr im Jahre 1561 eine mit seinem darauf gemalten Bildnisse und mit lateinischer Inschrift versehene rothe Fahne, welche leider nicht mehr vorhanden ist, verlieh. Zu dieser rothen Bürgerfahne gehörten damals alle Deutschen Einwohner Libaus.
Aus dieser rothen Fahne entstand zwischen 1670 und 1680 das Corps der „berittenen jungen Manschaft“, später die „blaue Garde“ genannt. Dieser blauen Garde wurden unterm 13. November 1759 von dem Herzoge von Curland Carl eine neue Estandarte und unterm 9. September 1760 die gegenwärtig noch in Anwendung kommenden Kriegs-Artikel verliehen. Unterm 11. Mai 1765 verlieh Herzog Ernst Johann von Curland derselben eine neue Estandarte und Additional-Kriegs-Artikel. Seit dem Jahre 1809 führt die blaue Garde den Namen „Alexander-Garde“. Zu derselben gehören alle unverheiratheten Kaufleute und Handlungs-Commis.
Im Jahre 1761 wurde die „grüne Garde“ zu Pferde errichtet und erhielt dieselbe von dem Herzog Carl von Curland unterm 20. August 1761 eine Estandarte und Statuten. Seit dem Jahre 1814 führt diese grüne Garde mit Allerhöchster Genehmigung den Namen „Elisabeth-Garde“ und erhielt damals von der hochseligen Kaiserin Elisabeth eine Estandarte. Zu dieser Garde gehören alle verheiratheten Kaufleute und Grossbürger.
Als die Stadt an Einwohnern zunahm, wurde dieselbe in 2 Theile getheilt, und von diesen der eine der „rothen Fahne“, der andere „der grünen Fahne“ zugetheilt. So entstand die „grüne Fahne“, welche im Jahre 1771 von dem Herzoge Peter von Curland bestätigt wurde. Gegenwärtig noch gehören alle in der von Ost nach NW gelegenen Hälfte der Stadt wohnenden Handwerker und Bürger der kleinen Gilde zur „rothen Fahne“, die in der andern Hälfte der Stadt wohnenden Handwerker und Bürger der kleinen Gilde zur „grünen Fahne“.
Der Zweck der gedachten beiden Garden und beiden Fahnen ist der, in der Stadt, wenn in derselben kein Militair vorhanden ist, namentlich zu Kriegszeiten, die Wachen zu beziehen, die Wachtposten zu besetzen, für die Aufrechterhaltung der Ordnung in der Stadt zu sorgen, und falls es nothwendig würde, die Stadt so viel als möglich gegen den Feind zu vertheidigen. Außerdem haben die Garden noch den Zweck, kranke und alte Glieder derselben zu unterstützen, zu welchem Behufe die Glieder einen jährlichen Betrag zur Casse zahlen.
ad 2) Gegenwärtig besteht:
a) die grüne oder Elisabeth-Garde aus 4 Oberoffizieren, 3 Offizieren, 9 Unteroffizieren und 90 Gemeinen.
b) die blaue oder Alexander-Garde aus 4 Oberoffizieren, 5 Unteroffizieren und 20 Gemeinen.
c) die rothe Fahne aus 3 Oberoffizieren, 14 Offizieren und 49 Gemeinen.
d) die grüne Fahne aus 3 Oberoffizieren, 14 Offizieren und 54 Gemeinen.
Die Chefs der beiden Garden heissen Rittmeister, die der beiden Fahnen Capitaine.
Die Garden und Fahnen completieren sich selbst dadurch, daß jeder der zu dem Stande, aus welchem die resp. Garde oder Fahne gebildet wird, zutritt, als Glied der resp. Garde oder Fahne angerechnet wird.
In den beiden Garden werden die Oberoffiziere und die Unteroffiziere von der ganzen Mannschaft erwählt, bei den beiden Fahnen von den resp. Offizierscorps.
Die Oberoffiziere der beiden Garden und der beiden Fahnen werden von dem Libauschen Stadt-Magistrate bestätigt.
ad 3) Die Elisabeth-Garde und die Alexander-Garde, beide zu Pferde, sind mit Säbel und Pistolen bewaffnet, die beiden Fahnen, beide zu Fuß, mit Ober- und Untergewehr, d.h. mit Flinte und Degen.
Die grüne Elisabeth-Garde war während längerer Zeit ganz eingegangen und constituierte sich erst im Jahre 1853 wieder, um während der damaligen Kriegszustande mit der anderen Garde und den Fahnen die Wachen in der Stadt zu beziehen. Sie hat sich bis jetzt nicht wieder uniformiert und trägt nur eine Uniformmütze.
Die Uniform, die sie früher trug und die zu tragen sie berechtigt ist, ist grün mit Silberstickerei.
Die blaue oder Alexander-Garde trägt blaue Uniform mit rothen Rabatten und Aufschlägen und Goldstickerei, blaue Beinkleider mit rothen Lampassen, und Helm mit Ro..schwellen, sie ganze Garde ist uniformiert.
Die rothe Fahne hat rothe Uniform mit schwarzen Rabatten und Aufschlägen und Goldstickerei, und trägt Federhüte (sogenannte Dreimaster mit Federn). Nur die Offiziere und Unteroffiziere sind uniformiert.
Die grüne Fahne hat grüne Uniform mit rothen Rabatten und Aufschlägen und Goldstickerei und Federhüte. Nur die Offiziere und Unteroffiziere sind uniformiert.
ad 4 u. 5) Die Offiziere und Glieder der Garden und die Offiziere der beiden Fahnen bestreiten ihre Montierung aus eigenen Mitteln. Die für die beiden Garden erforderlichen Pferde werden von den Einwohnern, namentlich von Kaufleuten, welche Pferde besitzen, bereitwillig dargeliehen.
ad 6) Die Garden und Fahnen werden keineswegs bestimmten Exercicium und militairischen Uebungen unterzogen. Nur die blaue oder Alexander.Garde macht zuweilen Uebungen, um die feierlichen Aufzüge ordnungsgemäß aufreiten zu können. An hohen Staatsfesten machen die Alexander-Garde und die Offizier-Corps der rothen und grünen Fahnen Kirchenparade und ziehen auch bei andern feierlichen Gelegenheiten auf.
ad 7) Sobald die Stadt völlig von Militair entblösst ist, namentlich in Kriegszeiten, beziehen die Garden und Fahnen die Wachen. Dies ist schon oft geschehen, namentlich aber im Jahre 1831 und in den Jahren 1853, 1854 und 1855.
ad 8) Als eine wirkliche Streitkraft dürfen die Garden und Fahnen wohl eigentlich nicht anzusehen sein, jedoch würden sie im Nothfalle und wenn ein Widerstand gegen den Feind möglich wäre, unfehlbar bemüht sein, die Stadt zu vertheidigen. Im Jahre 1831, zur Zeit der Litthauischen Insurection, waren die Garden und Fahnen völlig darauf eingerichtet, die Stadt gegen die Insurgenten zu vertheidigen.
ad 9) Wenn ein Beziehen der Wachen erforderlich erscheint, so werden die beiden Garden und Fahnen vom Libauschen Stadt-Magistrat dazu aufgefordert und befehligt. Zu Kirchenparaden, feierlichen Aufzügen etc. werden die Glieder der Garden von den resp. Rittmeistern und die Offiziere der Fahnen von den resp. Capitains commandirt.


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