[BSS] Baltisaksa sõnastik

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Päring: osas

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Bat der/die/das
‣ Varianten: Baht, Bath, Bathe, Batt
‣ Belege: Livland *Der früheste Beleg 14. Jh.
'Zins, den die Bauern bei Getreidedarlehen zu entrichten hatten' de Gewinn, Zins, Vorteil
Korn auf Bath
... wird verboten, von den Bauern einen größern Baht zu nehmen, als von sechs den siebenten.
alle Bathe hilft 'jeder Vorteil gilt'

QUELLEN

Gadebusch 1780b, 219, 220
Bat oder Bath: Dieses alte Wort, welches auch Frisch hat, ist in Livland bey den Bauervorstreckungen noch jetzt gebräuchlich. Das Beywort Batlyck ist so viel als nützlich; und steht in Russow's livländ. Chronik Bl. 52. S.2. Diße Stillestand was mehr schlechtlick als batlick.“ Das Hauptwort, Bathläufer, steht in den livländischen Landesordnungen, S. 680 der letzten Ausgabe.
Das Zeitwort Baten ist so viel als nützen.

Hupel 1795a, 16
Bath, der und das, ist das Uebermaaß welches für vorgestrecktes Getraide anstatt der Zinsen bezahlt wird. Zins, den die Bauern bei Getreidedarlehen zu entrichten hatten. Gewisse Leute sagen Korn auf Bath, und fodern dann für 2 vorgestreckte Löfe deren 3 zurück: wowider in Liefland obrigkeitliche Vobote ergangen sind.

Possart 1846, 181
Bath, der und das, ist das Uebermaaß, das für vorgestrecktes Getreide statt der Zinsen bezahlt wird.

Gutzeit 1859, 99
Bat, auch Baht und Bath geschrieben, die, Zins, den die Bauern bei Getreide-Darlehnen zu entrichten haben. Dies alte Wort, sagt Gadebusch, 151, ist in Livland bei den Bauervorstreckungen noch jetzt gebräuchlich. In 185, S. 686 wird verboten, von den Bauern einen größern Baht zu nehmen, als von sechs den siebenten. - Hupel erklärt: Übermaß, welches für vorgestrecktes Getreide anstatt der Zinsen bezalt wird. - Bunge 154. I. 453: „Beim Getreidedarlehen ist es gestattet, von sechs Maß, welche im Frühjahr dargeliehen werden, im nächsten Herbst das siebente Maß, also 16⅔ Proz. als Zins - Bath - zu nehmen. Auf Kronsgütern muss der Bauer, wenn er Korn borgt, ein Sechstel Bat bezalen; gewisse Leute geben Korn auf Bat. Von einer Tonne Getreide ein Lof Bat nehmen; ein Lof als Bat nehmen, entrichten. Die Bat wird nicht als jährlicher Zins berechnet; nur die einfache Bat darf gefordert werden.“ - Gadebusch (180) schreibt öfters: das Bath und Hupel führt das Wort als männlich und sächlich auf. Einige sprechen Batt.
Im 176 findet sich immer: der Bat. z.B. 1829. 146: der sog. Bat; 1833, 35: einen Bat von 6 Proc.; 1831. 125; der Bat für Getreide, das aus den Magazinen entlehnt wird. Es wird daselbst erklärt: Zubuße. Vgl. bei Grimm bede, bedhaftig, bedpflichtig und Bethe.

Sallmann 1880, 28
Bath, Nutzen, Zins, Vorteil, nd. bate; sprichwörtlich: alle Bathe hilft jeder Vorteil gilt.

Gutzeit 1886, 108
Bat u. Batt, die, Baht u. Bath, früher auch Bathe geschrieben. Gadebusch (151) führt zu diesem Wort aus Richey Idiot. hamburg. an das Zw. baten nützen und aus Russow batlyk nützlich. In Grimms Wtb. die Batte Gewinn, Vorteil; bei Stieler die Bate, Hilfe, Genesung; im brem. u. in Schiller-Lübbens mnd. Wtb. bate, die, Nutzen, Hilfe, Vorteil. Enem wat to bate geven, einem eine Beisteuer geben, bede freiwillige Gabe, Steuer. - Als mundartlich anzuführen 1) weil hochd. veraltet u. bei uns ohne End-e (Bat st. Bate); 2) weil die Bed. nicht Nutzen, Hilfe ist, sondern Getreidezins. Für jedes dargeliehene Tschetwert Korn wird zum Besten d. Bauermagazins ⅓ Bath entrichtet und dieses „Bathkorn“ dem Magazinbestande zugeschlagen. Findet ein namhafter entbehrlicher Überschuß im Magazin durch regelmäßige Abtragung der Bath statt, so wird derselbe zum Besten der Gemeine verkauft, livl. Bauer-B.O. v. 1850. In dieser Bed. entspricht Bat, meint Merkel, eher dem plattd. tobate Zuschuß, „Zubuße“ und dem in Deutschland üblichen „Ausmaß“. - Jannau (157. II. 380) sagt: der Wucher, der sich beim Ausleihen des Korns (Bath) eingeschlichen hatte. - In der livl. Bauer-BO. von 1850 steht: Bath bezahlen. - Für die verabreichten Vorschüsse wird kein Bath entrichtet, 416. 102; für jedes angeliehene Tschetwert Korn 1/14 Tschetwert als Zins oder Bath entrichten, ebda 103; bei regelmäßiger Abtragung der Bath, ebda; die Bath, ebda 106. - Der aus dem Bath entstandene Gewinn, 183. 234; 1/12 Lof Zuzahlung oder Bath für jedes aus d. Magazin geliehene Lof Korn, ebda.
Der älteste Beleg in d. rig. Bursprake v. 1376. § 12: dar se bate van nemen willen, Nutzen nehmen, Aufgeld, Wucher. Ebenso in späteren Burspraken. In Urk. v. 13. Juli 1406 in d. Bed. von Zins. Die andre Hälfte der Strafgelder sind von uns (dem Rathe) dem Amte vergönnet; solche mit aller ihrer Baht und Vollbohrt zu des Amts Besten und Notdurft zu verwenden, 253; Auslehner, Derjenige der Korn auf Batt ausgeliehen hat, 192. VI. 215 (Ordnung der Bauern). - Die Vz. lautet Baten u. Batten. Die Baten od. Batten auf dem Gute N. betragen 200 Lof, nämlich das im Bauermagazin angesammelte Batkorn. vgl. Bote.
Willigerod in 365 S. 109 sagt: eine besondere Steuer od. Bewilligung d. Adels im Fall eines Krieges hieß in Estland um 1300 Beda, entweder von petitio od. von Bath, einer Art Zehnten. Auch die Stadt Reval zahlte eine Steuer von d. Grundstücken, die Orbeda hieß.
Sallmann fürt an: alle Bathe hilft, jeder Vorteil gilt, als sprüchw., 390c. 28. In Livland kaum!

Masing 1926b, 70
Bat (veraltet) 'Zins, den die Bauern bei Getreidedarlehen zu entrichten hatten' (mnd. bate 'Vorteil, Gewinn, Zins')


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