[BSS] Baltisaksa sõnastik

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Päring: osas

Leitud 171 artiklit, väljastan 100

Aalgeld das
de Aalgeld; et angerjakümnis
‣ Synonyme: Aalgerechtigkeit

QUELLEN

Masing DBWB, 4
Aalgeld, n. (ā́ljelt) = Aalgerechtigkeit (s.d.) 139 Thl. 78 Gr. Schill. Ahl- und Rodauengeldt….VBLandv. III, 572 (1699).

Abfindungsgeld das
de Abfindungssumme; et hüvitussumma
Klingelbeutel-Abfindungsgelder

QUELLEN

Gutzeit 1859, 6
Abfindungsgeld Klingelbeutel-Abfindungsgelder, 222. 43ster.

Abgeld das
de Diskont; et diskonto
Das Abgeld beträgt 7%

QUELLEN

Gutzeit 1886, 7
Abgeld, das, Disconto. Das A. beträgt 7%.

Masing DBWB, 55
Abgeld, n. (ápjelt̅) Diskont. Das A. beträgt 7%. Gtz. N 1886, 7.

Abschlagsgeld das
'Geldbetrag, welcher bei öffentlichen Verkäufen denjenigen Mitbewerbern gezahlt wird, welche nach geschehener Vereinbarung mit dem Bieter vom Kaufe abstehen' de Abtragsgeld, Abstandsgeld

QUELLEN

Gutzeit 1886, 15
Abschlagsgeld Abtrags-, am Besten wol Abstandsgeld: Geldbetrag, welcher bei öffentlichen Verkäufen denjenigen Mitbewerbern gezalt wird, welche vom Kaufe nach geschehener Vereinbarung mit dem Bieter, abstehen. Ein sehr gew. Missbrauch.

Masing DBWB, 121
Abschlagsgeld, n. (ápšlagxsjelt) Abstandsgeld; Geldbetrag, welcher bei öffentlichen Verkäufen denjenigen Mitbewerbern gezahlt wird, welche nach geschehener Vereinbarung mit dem Bieter vom Kauf abstehen. Gtz. N 1886, 15.

Abstandsgeld das

‣ Synonyme: Abschlagsgeld

QUELLEN

Gutzeit 1886, 17
Abstandsgeld, s. Abschlagsgeld.

Abzugsgeld das
Kaufm. 'eine Art Vermögenssteuer'
Abzugsgelder wurden von einem aus der Stadt ziehenden Bürger bezahlt

QUELLEN

Gutzeit 1859, 24
Abzugsgeld. Abzugsgelder wurden von einem aus der Stadt ziehenden Bürger bezahlt, 180. III. 1. 353.

Masing DBWB, 168
Abzugsgeld, n. (ápcuxsjelt) Abzugsgelder wurden von einem aus der Stadt ziehenden Bürger bezahlt. Gadebusch L.J. III, 1, 353. Eine … Art von Vermögenssteuer ist das so genante Abzugsgeld […] von demselben sagt […] der Senat in einer Ukase vom 17ten Nov. 1783: „Fremde, unter der Kaufmannschaft oder Bürgerschaft auf eine Zeitlang angeschriebene Personen lassen bey der Abreise über die Gränze den zehnten Theil von ihrem ganzen Vermögen zum Besten der Krons-Cassa nach. Hupel, Verf. Stath. 85.
¤ Abzugsgeld, „Eine andere Art von Vermögenssteuer ist das so genannte Abzugsgeld, welches auch schon vormals mußte bezahlt werden. Von demselben sagt noch neuerlich der Senat in einer Ukase vom 17ten Nov. 1783: „F???, unter der Kaufmannschaft oder Bürgerschaft auf eine Zeit lang angeschriebene Personen lassen bey der Abreise über die Gränze den zehnten Teil von ihrem ganzen Vermögen, zum Besten der Krons-Cassa, nach. (Hupel, Stath. 85).

Abtragsgeld das
de Abschlagsgeld; et hinnaalandus, mahaarvamine

QUELLEN

Gutzeit 1886, 19
Abtragsgeld, s. Abschlagsgeld.

Masing DBWB, 152
Abtragsgeld, n. (áptraxsjelt) = Abschlagsgeld (s.d.)

Abwettungsgeld das
de Geldbuße; et rahatrahv
Der Kaufleute Jungen Einschreib- und Freisprechungs- wie auch der Gesellen Abwettungsgelder, so von dem H. Oberwettherrn in Rechnung gebracht werden.

QUELLEN

Gutzeit 1886, 20
Abwettungsgeld. Der Kaufleute Jungen Einschreib- und Freisprechungs-, wie auch der Gesellen Abwettungsgelder, so von dem H. Oberwettherrn in Rechnung gebracht werden, 477. 4.

Masing DBWB, 162
2)† Abwettungsgeld, n. (ápwet̅uŋsjelt) Geldbuße.

Albertsgeld das
‣ Varianten: Alberts, Albertusgeld
'die in Lettland gangbare ausländische Silbermünze'

QUELLEN

Hupel 1795a, 5
die in Lettland gangbare ausländische Silbermünze. Ein Albertsthaler oder Thaler Albertus ist gemeiniglich ein holländischer harter Thaler, zuweilen auch ein spanischer u.d.g. welcher in Sachsen 32 gute Groschen gilt.

Gutzeit 1859, 28
Albértsgeld, ausländische Thalermünze, die in ganzen, halben und Viertelstücken (Örtern) in Livland und besonders in Riga bis 1815 gebräuchlich war, und ihren Namen von einem Erzherzog Albrecht von Östreich erhalten hatte. Man kürzt das Wort ab zu Alberts.

Gutzeit 1859, 28
Albertusgeld 172. 1772. 139.

Gutzeit 1886, 26f.
Albertsgeld nennt man die in Riga und in ganz Lettland gangbare Münze, darunter die holländ. harten Thaler die vorzüglichsten und gewöhnlichsten sind; obgleich verschiedene andere große und kleine Münzsorten, z.B. lüneburgisches, schwedisches u. dgl. Geld davon nicht ausgeschlossen wird. 182. I. 54 [Hupel. Togr. Nachrichten]. Zu dem in Rigischen gewöhnlichen Albertsgeld, sagt Hupel in 182. II., gehören theils grobe Münze, nämlich der harte Thaler, halbe Thaler und Ort, theils Scheidemünze, die in Fünfern, Marken und Ferdingen besteht. s. Albertsthaler.

DRWB I, 476
nur Gutzeit

Albertusgeld das
‣ Varianten: Albertsgeld

QUELLEN

Gutzeit 1859, 28

Ambarengeld das
'Gebühr für Benutzung einer Scheune'
die festgesetzten Ambarengelder von 15 Cop. von jedem Schiffpfund
siehe auch Ambare

QUELLEN

Gutzeit 1859, 31
Ambarengeld die festgesetzten Ambarengelder von 15 Cop. von jedem Schiffpfund, 172. 1779. 114

DRWB I, 537
Gebühr für Benutzung einer Scheune (russ. ambare). Einziger Beleg

Amtmannsgeld das
Amtmannsgerechtigkeit

QUELLEN

Transehe-Roseneck 1890, 28
Amtmannsgeld Amtmannsgerechtigkeit

Amtsgeld das

Amts- und Lebengelder

QUELLEN

Gutzeit 1859, 32
Amtsgeld. Amts- und Ladengelder, 180. IV. 2. 518.

Gutzeit 1886, 35
Amtsgelder, 234. 14 u. 23.

DRWB I, 567
Amtsgeld [verschiedene Belege]

Anbotsgeld das

der Meistbieter ist schuldig, die Anbotsgelder ins Gericht zu bringen
siehe auch Anbot

QUELLEN

Gutzeit 1859, 35
Anbotsgeld. Schon 148: der Meistbieter ist schuldig, die Anbotsgelder ins Gericht zu bringen.

Armengeld das
‣ Varianten: Armgeld

Die einkommenden Waren hatten zur schwed. Zeit Seegewichtsgelder, Feuer- und Armengelder u.s.w. zu zahlen

QUELLEN

Gutzeit 1886, 57
Armengeld Die einkommenden Waren hatten zur schwed. Zeit Seegewichtsgelder, Feuer- und Armengelder u.s.w. zu zahlen, 349. XVII. Die Handelso. v. 1765. (149) § 96: Die Armengelder, als 1 gr. von 1 Thal. Schiffsungelder sollen nicht mehr besonders erhoben werden, sondern dieser Groschen Armengeld wird den Tarifen über die einkommenden u. ausgehenden Waren zugelegt und selbigen einverleibt; ebda § 97: Der rig. General-Superintendent ist schuldig, dem Gen.-Gouv. über sothane Armengelder jährlich richtige Rechnung abzulegen, und der General-Gouverneur hat darauf zu sehen, daß sie nach d. königl. schwed. Anordnung von 1684. 21. Febr. zum Unterhalt der Schulen u. Unterricht vater- und mutterloser Kinder angewendet werden, ebda; § 98 handelt von den Admiralitäts- oder Admiralitäts-Armengeldern; sie betrugen 1½ gr. von 1 Rthl. Licenten. - Die für das rig. Armendirectorium erhobenen Armengelder getrugen im J. 1860 460 R. s. Armgeld.

Armgeld das
‣ Varianten: Armengeld

Bei Säsat kommen als wirkliche Kosten vor: Matten, Bewilligungsgelder, Armgelder, Siebarbeit, Märker

QUELLEN

Gutzeit 1886, 58
Armgeld st. Armengeld. Armgeld, in der Zeit der Not Armen zu geben, 265. - Bei Säsat kommen als wirkliche Kosten vor: Matten, Bewilligungsgelder, Armgelder, Siebarbeit, Märker.

Arrendegeld das
de Pachtgeld; et rendiraha
die Arrendegelder von allen Kronsgütern in Livland betragen

QUELLEN

Gutzeit 1859, 51
Arrendegeld Die Abtragung der Arrendegelder, 214. 53 [Livl. Landtagsordnung. Riga 1828]

Gutzeit 1886, 58
Arrendegeld Kronsarenden u. Arendegelder, 154. [Burge, Privatrecht] II. 320; die Arendegelder von allen Kronsgütern in Livland betragen 8258 R., Brotze in 350. XV. 5.

Arztgeld das
‣ Belege: (die erste Hälfte des 18. Jh.)
'Abgabe zum Unterhalt eines Arztes'

QUELLEN

Hahn 1911, 41
Arztgeld Beleg 1737: Abgabe zum Unterhalt eines Arztes

Aschliegegeld das

QUELLEN

Gutzeit 1886, 61
Der Stadt Aschhoff, dessen Einkünfte oder Aschliege Gelder der Asch Schreiber jährlich einliefert, 477. 200.

Aschwraker-Geld das

da die Stadt pr. Last Weidaschen 12 gl. und pr. Faß Potasch 6 gl. bekommet, welches der Aschwraker nebst einer Specification der gewrakten Aschen, jährlich in der Cämmerey beybringet

QUELLEN

Gutzeit 1886, 61
Aschwraker-Geld da die Stadt pr. Last Weidaschen 12 gl. und pr. Faß Potasch 6 gl. bekommet, welches der Aschwraker nebst einer Specification der gewrakten Aschen, jährlich in der Cämmerey beybringet, 477. 4.

Aufschreibegeld das

Aufschreibegeld bezalt der Bauer statt des sog. Beichtgeldes

QUELLEN

Hupel 1795a, 11

Gutzeit 1859, 63
Aufschreibegeld bezalt der Bauer statt des sog. Beichtgeldes. Es klingt, nach Hupel, erträglicher als dieses.

Auftragegeld das
‣ Varianten: Auftragsgeld

QUELLEN

Gutzeit 1859, 64
Auftragegeld Auftragsgeld, 172. 1787. 536.

Auftragsgeld das
‣ Varianten: Auftragegeld

Ausblasegeld das
'das Trinkgeld, das die Hüter erhalten, wenn das Ausblasen des Viehs, das erste Austreiben des Viehs auf die Weide, stattfindet'

QUELLEN

Gutzeit 1886, 77
Ausblasegeld das Trinkgeld, das die Hüter erhalten, wenn das Ausblasen des Viehs, das erste Austreiben des Viehs auf die Weide, stattfindet.

Ausschreibegeld das
‣ Varianten: Ausschreibe-Geld

das Aus- und Einschreibegeld für einen Lehrling
wenn ein Junge aus der Lehre los sein will, der soll das Ausschreibe-Geld zalen
vgl Einschreibegeld

QUELLEN

Gutzeit 1859, 84
Ausschreibegeld Wenn ein Junge aus der Lehre los sein will, der soll das Ausschreibe-Geld zalen, 185. 155. (J. 1669)

Gutzeit 1886, 88
Ausschreibegeld Das Aus- und Einschreibegeld für einen Lehrling, 232.

Ausspruchsgeld das
‣ Belege: Livland

Ausspruchsgelder der Kinder erster Ehe
die Ausspruchsgelder genießen ein stillschweigendes Pfandrecht und besondere Privilegien im Concurse
vgl Ausspruch

QUELLEN

Gutzeit 1859, 87
Ausspruchsgelder, der Kinder erster Ehe, 148 und 154.

Gutzeit 1886, 90
Ausspruchsgelder im livl. Güterrechte. Die Ausspruchsgelder genießen ein stillschweigendes Pfandrecht und besondere Privilegien im Concurse, 154. II. 12w1. s. Ausspruch.

Austragegeld das
'Bezahlung an die Briefträger fürs Zutragen der Briefe'
‣ Synonyme: Austragelohn

QUELLEN

Gutzeit 1886, 91
Austragegeld od. Austragelohn, Bezalung an die Briefträger fürs Zutragen der Briefe.

Badstubengeld das
'Bezahlung, welche die Ligger für Bereinigen der Wrackflachsen bekamen'
Sonnabends bekamen die Ligger ein ganz hübsches Badstubengeld.
siehe auch Badstube

QUELLEN

Gutzeit 1886, 98
Badstubengeld Bezalung, welche die Ligger für Bereinigen u.s.w. der Wrackflachsen bekamen. Sonnabends bekamen die Ligger ein ganz hübsches Badstubengeld.

Balkengeld das
'Abgabe in die Kronskasse für Balken, für deren Stapelung, Anfuhr usw.'
Balkengelder bewilligte die Ritterschaft zur Herstellung d. Befestigungen im Lande
Vergütung für Schieß- und Balkengelder, in den Wackenbüchern: für die Anfuhr von Bauholz
2 Karolin Schüß- und Balkengelder - 56¼ Groschen

QUELLEN

Hupel 1774-1782, 186
Balkengeld (unter Stationskosten) "2 Karolin Schüß- und Balkengelder -- 56¼ Groschen“

Gutzeit 1859, 95
Balkengelder. Öfters in den liefl. Jahrb. von Gadebusch, z.B. III. 1. 332: Abgaben für Balken, für deren Stapelung u.s.w. 172. 1784. 106. Vergütung für Schieß- und Balkengelder, in den Wackenbüchern: für die Anfuhr von Bauholz.

Gutzeit 1886, 100, 101
Bakengelder, fließen in die Kronskasse, 182. I. 183.
Balkengelder bewilligte die Ritterschaft zur Herstellung d. Befestigungen im Lande, 347. II. 2. 20. In 350. XI. I. heißt es: seit der schwed. Eroberung Livlands waren noch folgende Lasten übrig: 1) die Anfuhr der Balken zum Festungsbau; 2) die Schüffung der Couriere u. anderer in Kronsverrichtungen Reisender. Die Ritterschaft, welche sich diese Last nicht vom Halse schaffen konnte, bewilligte 1647 statt dessen ein Gewisses an Geld jährlich zu zahlen, welches onus noch jetzt unter den Namen Schüß- und Balkengelder besteht.

Transehe-Roseneck 1890, 10
Balkengeld urspr. Transport von Holz etc., dann Geldleistung. Vgl. Steuer in schwed. Zeit.

Bandgeld das

Das Böttcheramt hat beantragt, für jede Häringstonne Extrabandgeld

QUELLEN

Gutzeit 1886, 103
Bandgeld Das Böttcheramt hat (1866) beantragt, für jede Häringstonne Extrabandgeld.

Bankengeld das
'Bezahlung für einen Platz im Gestühl einer Kirche'

QUELLEN

Gutzeit 1859, 97
Bankengeld Bezalung für einen Platz im Gestül od. in den Bänken einer Kirche. Gew.

Beerdigungsgeld das

QUELLEN

Gutzeit 1886, 117
Todtenbüchse, aus welcher die Wittwe Beerdicungsgeld erhält, 266.

Beichtgeld das

QUELLEN

Gutzeit 1886, 121
Öfters in 350. XXII. J. 1680: der Pastor nehme kein Beichtgeld; die Bauern geben d. Pastor kein Beichtgeld, sondern Ostergeld, ebda. J. 1683 (Randen). Des Alters wegen.

Bestellgeld das

QUELLEN

Gutzeit 1886, 139
Austragegeld, zum Austragen der Briefe dem Briefträger zu zalen.

Beutelgeld das

QUELLEN

Gutzeit 1859, 130
Beutelgelder, Klingelbeutelgelder. In Dorpat. Gadebusch braucht das Wort häufig in seinen liefl. Jahrbüchern (180). Bei Grimm in and. Bed.

Gutzeit 1892b, 8
Klingbeutelgeld. Beutelgelder, Publica v. 1682.

Bewilligungsgeld das

QUELLEN

Gutzeit 1859, 131
Bewilligungsgelder, von der über See handelnden Kaufmannschaft Riga's. - Die Landgüter in Livland haben Ladengelder und Bewilligungsgüter zu entrichten, 180. IV. 2. 481. Ebenso in 221. 64.

Gutzeit 1886, 143
Die Bewilligungsgelder d. rig. Kaufmannschaft gründen sich auf eine von ihr im J. 1764 zur Unterstützung der durch den Düna- und Hafenbau erschöpften Stadtcasse getroffene freiwillige Abmachung. Im J. 1798 wurden ⅔ dieser bewilligten Gelder der rig. Quartierkasse, ⅓ der Stadtkasse als ein notwendiger Unterstützungsbeitrag zugewiesen.

Biergeld das

QUELLEN

Gutzeit 1886, 144
Haben Biergeld verdient für Heilung von Pferden, 349. XXII. 2. J. 1649 - 51. Öfters auch st. Trinkgeld, das die Meister ehemals ihren Knechten (Gesellen) gaben: beergeld. - Mit Biergeld wollte man in neurer Zeit auch den Ausdruck Trinkgeld mildern, weil letzteres früher sich insbesondere auf Brantwein bezog. Ebenso im Russischen st. на водку - на чай od. на пиво

Transehe-Roseneck 1890, 24
Zahlung für den Erwerb der Schankgerichtigkeit durch Bauerschaft eines Gutes.

Blutgeld das

QUELLEN

Gutzeit 1886, 156
Blutgeld erhalten (hat der Vogt), d.h. für zugefügte blutige Verletzung. Gew. in d. Vogteir., z.B. 349. XXI. J. 1621.

Boiengeld das

QUELLEN

Gutzeit 1886, 158f.
Bojengeld. Boiengelder sind im Budget der rig. Stadtkassa v. 1864 mit 650 Rb. vermerkt.

Bollengeld das

QUELLEN

Gutzeit 1859, 140
180. III. 1. 43, das für Bollen zu zalen ist.

Gutzeit 1886, 159
Bezalung für die Deckung der Kühe (durch Bollen). In Riga gew.

Bootgeld das
‣ Varianten: Botgeld

QUELLEN

Transehe-Roseneck 1890, 21
Bootgeld Abgabe der Fischerbauern

Botgeld das
‣ Varianten: Bootgeld

Brakgeld das
‣ Varianten: Wrakgeld

QUELLEN

Gutzeit 1886, 167
Brakgeld, Wrakgeld, was bei der Wrake erhoben wird. Wrakegeld von Theer, 349. XXI. 3. J. 1619/21

Bräutigamsgeld das

QUELLEN

Gutzeit 1886, 172
Bräutigamsgelder, Tönnis Frölich in 349. IV. 1. J. 1612.

Gutzeit 1892b, 10
Die Bräutigamsgelder wurden dem Stadtkasten abgegeben, Publica d. rig. R. v. 1682.

Brautmessgeld das

QUELLEN

Gutzeit 1886, 172
Dem Cantor Brautmessgelder 16 Thl. jährlich, 349. XIV. 10.

Brökegeld das
‣ Varianten: Bruchgeld

Brüchegeld das
‣ Varianten: Brökegeld, Bruchgeld

QUELLEN

Gutzeit 1886, 182
Brökegeld, Strafgeld. Brökegelde eingekommen. 349. XXI. 3.

Bruchgeld das
‣ Varianten: Brökegeld, Brüchegeld

QUELLEN

Gutzeit 1886, 184
Bruchgeld, Brökegeld. Zeit meines Abwesendes gefallene Bruchgelde, 349. XXVII. 1. J. 1596/8; zur Empfahung des dritten Pfennigs von den Bruchgeldern, 242. J. 1588. - Bruchgelder u. Brüche fallen, werden entrichtet.

Brückgeld das

QUELLEN

Gutzeit 1859, 155
Ganz gew. 1) für Brückemgeld, das man für den Übergang zu zalen hat; 2) Geld, das für die Brückung einer Gasse bezalt wird.

Brudergeld das

QUELLEN

Gutzeit 1859, 155
Ein Bruder der großen Gilde, welcher aus der kleinen Gilde heiratete, musste mehr als das gew. Brudergeld bezalen. 180. III. 399. - Die Aufnahme eines Bürgers in die Gilde geschieht gegen Entrichtung einer Gebür: Brudergeld.

Gutzeit 1886, 186
Das Brudergeld erlegen u. alsdann auf Fastnacht bei öffentlicher Versammlung mit der Glocke aufgeläutet werden, 349. VIII. 4.

Budengeld das

QUELLEN

Gutzeit 1886, 192
Budengelder, die von einem Budenstand zu entrichtenden Abgaben, 390c. 61.

Bürgergeld das

QUELLEN

Gutzeit 1859, 161
Das Bürgergeld eines Großgildischen, 180. IV. 1. 259; das Bürgergeld war bei den Großgildischen 8 Thaler, ebenda IV. 1. 113. Das Bürgerrecht wird ertheilt, nachdem der Aufzunehmende gewisse Gebüren, das sog. Bürgergeld erlegt hat.

Gutzeit 1886, 195
Bürgergelder, welche der H. Oberwaysenherr empfänget. 477. 2.

Canongeld
Kanongeld

Convoigeld das
‣ Varianten: Konvoigeld

Deckgeld das

QUELLEN

Gutzeit 1886, 209
fürs Decken von Stuten. s. Deckanzeige.

Drankgeld
Trinkgeld

QUELLEN

Gutzeit 1864

Dreckgeld das

QUELLEN

Gutzeit 1864, 197
Lumpengeld

Ehrengeld das

QUELLEN

Gutzeit 1864, 222
Ehrengeld, Entschädigung in Geld für Beleidigungen.

DRWB II, 1279f.
u.a. Gutzeit

Ehrenweingeld das

QUELLEN

Gutzeit 1864, 222
Die ehemaligen Ehrenweingelder. 180. IV. 2. 108. (1783)

DRWB II, 1289
[einziger Beleg]

Eimergeld das

QUELLEN

Gutzeit 1886, 231
Eimergeld. Eymergelder, so von denen neu antretenden Bürgern, jedoch nicht von allen, gegen Lieferung der Eymer gegeben und von dem H. Ober-Cämmerer in Rechnung gebracht werden, 477. 3.

DRWB II, 1357
1) Ablösung für Stellung eines Feuereimers. 1677 Gutzeit ...

Eingehendgeld das

QUELLEN

DRWB II, 1391
Aufnahmegebühr
1522 Stieda-Mettig 52, 38: "½ M ingandegeldt“ oder „ingande geldt“ = kwant ?

Einkaufsgeld das

QUELLEN

Gutzeit 1864, 235
Einkaufsgeld, für Gewinnung d. Meisterrechts. Die Heischungs- od. Einkaufsgelder, 256 u. 261.

DRWB II, 1406
1593 Stieda-Mettig 455: 15 daler einkauffgelder.

Einschreibegeld das

vgl Ausschreibegeld

QUELLEN

Gutzeit 1864, 245
Einschreibegeld. Das Aus- und Einschrcibegeld für einen Handwerkerlehrling, 232.

DRWB II, 1453f.
Einschreibegeld u.a.: 1619 Stieda-Mettig 83,5.

Eisergeld das

QUELLEN

DRWB II, 1504
... 3) ? de murlude an der strickweren der stadtmuren affgelonet. item H.M. ... isergeld is 12 s. 1556 Riga Kämmerei Rep. 105.

Erbegeld das
‣ Varianten: Erbgeld

QUELLEN

Gutzeit 1864, 260
Erbegeld, nach rig. Recht, dem Miterbengehöriges Geld, das auf dem Immobil ruhen bleibt. 154.II.460. Gewönlicher als Erbgeld, das sich in 148 findet.

DRWB III, 69f.
u.a. Gutzeit.

Fahrgeld das

‣ Synonyme: Progon

QUELLEN

Gutzeit 1864, 269
Fahrgeld. Oft st. des üblichem Progon. Postfahlgelder für 2 Pferde. 176. 1827.

DRWB III, 378
andere Belege

Fährgeld das

QUELLEN

Gutzeit 1864, 269
Fährgeld, Geld . das für eine Überfahrt auf der Fähre zu zalen ist. Das F. zum Bullen; Mit. Erlass v. 1570. — Gewönlicher ist Pramgeld.

DRWB III, 379
u.a. Gutzeit

Feuergeld das

vgl Armengeld, Seegewichtsgeld

QUELLEN

Gutzeit 1864, 280
Feuergeld. Außerordentliche Unkosten, als Seegewichtsgelder. Feuer- u. Armengelder, Lastgelder u. s. w. zalten zu Ende der schwed. Zeit die einkommenden Schiffe. Später wurden die Feuergelder von dem Schiffsgefäße, d.h. nach seiner Größe, berechnet. Zum Besten der Leuchtfeuer?

Gutzeit 1886, 267
Feuergelder. Die ordinären F. sollen von dem Schiffsgefäße allein berechnet werden, sowol beim Einsegeln in den Hafen als bei dem Aussegeln; die neuen F. betrugen 1 Rthl. von 52 Rthl. Ligentzöllen. vgl. 149.

DRWB III, 528
u.a. Gutzeit

Fischgeld das

QUELLEN

Transehe-Roseneck 1890, 21
Fischgeld - Abgabe der Fischerbauern

DRWB III, 556
Abgabe ... 1601 Livl Schwed L Rev. 504

Fleischgeld das

siehe auch Ochs

QUELLEN

Gutzeit 1864, 288
Fleischgeld, bekamen im l7ten Jahrh. u. früher verschiedne Stadtdiener, wie Stallknechte, Wallboten u. a. Es wurde auch genannt: Geld zum Ochsen od. zum Grapenbraten, auch Scharrengeld.

Sallmann 1880, 65
Fleischgeld a. d. g. B. das Geld, welches die Magd vom Fleischer erhält dafür, daß sie bei ihm kauft; oder das sie beim Fleischkauf unterschlägt.

Gutzeit 1886, 278
Fleischgeld. 2) in 390c. 65: Geld, welches die Magd vom Fleischer dafür erhält, dass sie bei ihm kauft; oder das sie beim Fleischkauf unterschlägt.

DRWB III, 572
für diese Bed. einziger Beleg.

Freigeld das

QUELLEN

Bosse 1933, VI
Freier - a) Landfreier: kleiner Vasall zu minderem Recht, Inhaber eines Bauerlehens.geld
b) Freibauer: Bauer, der durch das "Freigeld" die auf seinem Gesinde ruhenden Leistungen ganz oder teilweise ablöst und damit auch persönlich eine unabhängigere Stellung dem Grundherrn gegenüber einnimmt.

Fünfergeld das

QUELLEN

Gutzeit 1886, 292
Fünfergeld, nannte man die kleinen Münzsorten, nämlich die Fünfmarkstücke, Fünfer, Vierferdingsstücke, Marken und Ferdinge. Mit dem letzten Dezember 1814 hörte ihr Gebrauch auf. vgl. Albertsthaler.

DRWB III, 1070
[nur Gutzeit]

Gehenkgeld das

QUELLEN

Gutzeit 1877, 326
Gehenkgeld, Gehänggeld. Der Baudiener erhielt Stiebel- u Gehenkgelder, jahrlich 4 Thl. 60 gr. alb., 649 XIV 10.

Geld das

vgl Amtmannsgeld, Brotgelder, Fischgeld, Mühlengeld, Schreibgeld, Wackengeld

QUELLEN

Gutzeit 1877, 331
Geld. Man unterschied in Riga und Livland ehemals grob Geld von klein Geld, d. h. grobe und kleine Münze. Das grobe Geld hatte größeren Wert. Hundert Thaler grob Geld waren daher mehr als hundert Thaler klein Geld; im J. 1667 galt beispielsweise ein Thaler grob Geld soviel wie drei Thaler klein Geld. Das Grob Geld begriff in sich die Silberthaler, das Klein Geld die Groschen und Schillinge. Grob Geld wird auch gut Geld genannt. Von jeder Hoffstelle die er wol ermistet, (soll er) 2 Thaler gut Geld haben, 330. 10. Gut Geld statt Grob Geld oft auch in 349. XXV.
1. — Schweres Geld. Für schweres Geld nichts bekommen; für mein schweres Geld werde ich schlecht bedient, d. h. obgleich ich viel oder reichlich bezale. Loses Geld, nicht angelegtes in Wertpapieren u. dgl. Was ich noch hatte an losem Gelde, verwandte ich zum Ankauf eines Pfandbriefs. — Verbriefte Gelder, Schuldforderungen. Die verbrieften Gelder werden im livländischen Landrechte unterschieden von der fahrenden Habe, 154. I. 145; an den ausstehenden Schuldforderungen od. sogenannten verbrieften Geldern hat in Livland die unbeerbte Wittwe keinen Theil, ebda II. 65; von den etwa vorhandenen verbrieften Geldern gebürt der beerbten Wittwe ein Kindestheil erblich, ebda II. 74. vgl. Grimms Wtb. 3. g. ß.
Wegen der Quartalbesendungen, so nunmehr ins Geld gesetzet. 349. XVI. 4. nicht: in Geld umgesetzt oder versilbert, wie in Grimms Wtb. 4. c. ß, sondern: dafür Geld gegeben, vgl. Geldanschlag. —Sprüchwörtlich heißt es: das Geld hat Füße, wird leicht vertan oder ausgegeben.
In der Vz. früher oft Gelde. Wanner (wann) Er auch die Gelde verdoppelt und verspielt habe, 3ö0. XVIII. 3. Jetzt Gelder. Meine Gelder sind zu Ende, im Scherz st. ich habe kein Geld mehr.


Auflösung der Naturallieferungen in Geld: [s.o.] + Ochsergeld, Schweinegeld, Gänsegeld, Kälbergeld, Schafgeld, Botlinggeld [?], Bockgeld, Heugeld, Kohlgeld, Rübengeld, Tischgeld, Wackengeld, Landgeld, Zinsgeld.

Gerechtigkeitsgeld das

QUELLEN

Gutzeit 1877, 344
Gerechtigkeitsgeld, Stender l u. Bergmann(210).

Glockengeld das

QUELLEN

Hupel 1795a, 79
Glockengeld, das, wird für das Geläute bey Beerdigungen bezahlt. An diese Bedeutung hat Gadeb. nicht gedacht.

Hakengeld das

QUELLEN

Gutzeit 1889b, 475
Hakengeld. Für die richtige Ableistung der Landesprästanden und Hakengelder bleibt das Rittergut verantwortlich, 416. 14. vgl. Ritterschaftshakengeld.

Bosse 1933, 434
Hakengeld = Landgeld

Halsgeld das

QUELLEN

Gutzeit 1889b, 480
Halsgeld, ungeührtes, Hupel in 444. 70 u. 71. J. 1818: Halsgeschmeide von Geldstücken.

Harnischgeld das

QUELLEN

Gutzeit 1889a, 4
Harnischgelder, so von denen neu antretenden Bürgern erleget und von dem H. Munsterherrn verrechnet werden, 477. 3.

Gutzeit 1889b, 493
Harnischgeld. In Riga sind bei der Corroboration eines Kaufcontracts überein städtisches Immobil die Harnischgelder mit 6 Rub. zum Besten der Stadtkasse zu erlegen, 449. III. 513.

Seemann von Jesersky 1913, 125
Harnischgeld, Zahlung an die Stadtkasse bei Korrobation eines Kauf-Kontraktes, auch beim Eintritt neuer Bürger.

Hechtgeld das

QUELLEN

Hahn 1911, 83
Hechtgeld Abgabe für Fischereiberechtigung (Niederbartau) vielleicht aber nur Ablösung einer Fischabgabe.

Honiggeld das

QUELLEN

Hahn 1911, 82
Honiggeld - Ablösung der Naturalabgaben durch Geld

Kammergeld das

QUELLEN

Gutzeit 1874, 12
Kammergeld, st. Wagekammer-Geld. Das der Stadt gebürende K., 280; die festgesetzten Kammergelder, 96. Kammergeld ist eine in Riga erhobene Abgabe von Waren; wird von Durchgangs-(Transit-)Waren nicht erhoben, 391. 1871. S. 867.

Kanongeld
‣ Varianten: Canongeld

QUELLEN

Gutzeit 1864, 165
Canongeld, in Riga, Grundgeld, welches die städtischen Häuser, welche nicht auf freiem Erbgrund stehn, an die Stadtcasse zu entrichten haben.

Kastengeld das

QUELLEN

Gutzeit 1874, 20
Kastengeld. Kaftengelder, 180. III. 1. 44.

Kleingeld das

QUELLEN

Gutzeit 1874, 49
Kleingeld, das, Scheidemünze. Der Ausdruck wird hier von Vielen für mundartlich und schlecht angesehen; ist aber gut deutsch und selbst in Boß zufinden, vgl. Grimms Wtb. Wir sprechen nie: kleines Geld. Einen Thaler klein machen, würde hier niemals gesprochen werden, sondern: in Kleingeld umwechseln, für den Thaler Kleingeld geben. — In rig. Schriften des 17. Jahrh. ganz gew.: 100 Thaler Grob Geld und 100 Thaler Klein Geld. d. h. in kleiner Münze, Groschen und Schillingen. Man lies't auch: an grober Münze 5 Thlr., an klein 558 Thlr., 349. XXV. 1. Im J. 1667, sagt Brotze in 350 XV, waren 3 Thaler klein Geld oder Schillinge soviel als ein Thaler grob Geld.

Klingbeutelgeld das

QUELLEN

Gutzeit 1874, 52
Klingbeutelgeld. Schalen- und Klingbeutelgelder, 180. IV. 1. 198 und oft.

Konvoigeld das

QUELLEN

Gutzeit 1864, 171
Convoigeld. Die einkommenden Waren hatten zu schwed. Zeit außer den 3 Hauptzöllen noch außerordentliche Unkosten zu tragen als: Seegerichtsgelder, Feuer- u. Armengelder, Last-, Lotsen, Convoi-, Tonnen-, Prim- u. Portorii-Gelder. 349. XVII.

Kopfsteuergeld das

QUELLEN

Gutzeit 1874, 75
Kopfsteuergeld. Kopf-Steuergelder, 172. 1768. 105.

Koppgeld das
‣ Varianten: Kopfgeld

‣ Synonyme: Kopfsteuer

Krangeld das

QUELLEN

Gutzeit 1874, 85
Krangeld. Nach einer Kammereirechnung von 1619/21 in 349. XXI. 3 trug in Riga das Krangeld ein von Michäli 1619 bis Johanni 1620. 475 Mk., von Johanni 1620. bis Johanni 1621. 349 Mk.

Krongeld das

QUELLEN

Gutzeit 1874, 99
Krongeld, ein Geschenk an die Braut. Ein Wort, das Lange gebraucht, um eine lett. Bezeichnung wiederzugeben. Nach ihm St. und Ulm.

Gutzeit 1889a, 48
Krongeld, Mitgift an Geld, welches jüdische Bräute von Seiten ihrer Eltern in die Ehe bringen. In Riga. Das Wort zuerst bei Lange im lett. Wtb. und lettisch wiedergegeben mit kreena nauda, Geschenk an die Braut, aber nicht in Bezug auf Hebräer. In Bezug auf diese findet es sich auch gebraucht von Pantenius „Im Gottesländchen“ II. 176: die will nur für die Töchter ein Krongeld zusammensparen.

Seemann von Jesersky 1913, 140
Krongeld jud. Mitgift

Kronsgeld das

QUELLEN

Gutzeit 1874, 101
Kronsgeld, dem State gehöriges Geld. Mit Kronsgeldern entlaufen, 174. 1823. 59.

Kruggeld das

QUELLEN

Gutzeit 1874, 105
Kruggeld. Mit Kruggelde entlaufen, 172. 1786. 160.

Krummholzgeld das

QUELLEN

Gutzeit 1874, 106
Krummholzgeld, hatte derjenige, welcher kein Fuhrmann war, dem Amte der dörptschen Fuhrleute zu erlegen, wenn er Waren aus Dorpat führte, 325.

Kupfergeld das
Achtziger

Ladengeld das
1. 'die auf ein Gut entfallenden Steuerbeiträge'
Ladengelder, von jedem Haken ein Gewisses in die Ritterschaftscasse seit 1637
Ladengelder zum Unterhalt des Landesstaats, ½ Thaler S. M. vom Haaken
auf dem Landtage wurden die Ladengelder bewilligt
2. 'das bare Geld, das einer Witwe aus dem Nachlass des Ehemannes zufällt ndwerker.'
Gelder, welche tempore mortis eines Mannes nicht im Hause hinter der Frauen Schlüssel gelegen, können nicht als Ladengelder consideriret werden

QUELLEN

Sallmann 1880, 54
Ladengelder die auf ein Gut entfallenden Steuerbeiträge.

Gutzeit 1882, 130
Ladengeld. 1) die sog. Ladengelder, seit 1637. vgl. 347. II. 2. 13.; Ladengelder, von jedem Haken ein Gewisses in die Ritterschaftscasse seit 1637, 350. XI. 2. 215; Ladengelder zum Unterhalt des Landesstaats, ½ Thaler S. M. vom Haaken, 157. II. 258; auf dem Landtage wurden die Ladengelder bewilligt, d. i. ein jährlicher Beitrag zum Ritterschaftskasten von den Privatgütern, 180. III. 1. 91. vgl. Landeskasten, Ritterschaftskasten, Landlade. — 2) das bare Geld, das einer Wittwe aus dem Nachlasse des Ehemannes zufällt. Gelder, welche tempore mortis eines Mannes nicht im Hause hinter der Frauen Schlüssel gelegen, können nicht als Ladengelder consideriret werden, vgl. 154. II. 64. — In Grimms Wtb. nur nach Frisch in Bezug auf Handwerker.

Transehe-Roseneck 1890, 11
Ladengeld ritterschaftl. Besteuerung des Bauerlandes.

Landgeld das

QUELLEN

Gutzeit 1882, 138
Landgeld. Grund- und Handgelder, d. h. von Stadtgründen und von Stadtländereien, 375. 1870.

Hahn 1911, 82
Kurland, im 17. Jh.

Bosse 1933, 434
Grundabgabe von jedem Gesinde
Grundzins

Lastengeld das
‣ Varianten: Lastgeld

QUELLEN

Gutzeit 1882, 151
Lasten- od. Lastgelder, von Schiffen zu entrichten. Die der Stadtkasse zu fließenden Schiffsabgaben od. sog. Lastengelder, 375. 1874. 27. s. Lastgeld.

Lastgeld das
‣ Varianten: Lastengeld

QUELLEN

Gutzeit 1882, 152
Lastgeld. Die zum Besten der Stadt fällige Last- und Pilotengelder sollen bei der Accise von den Schiffsgefäßen berechnet werden, 149. 109. vgl. über Lastgelder ebda. 101. Einkommende Waaren hatten als außerordentliche Unkosten zu tragen: Seegerichtsgelder, Feuer- und Armengelder, Lastgelder, Lotsengelder, Convoigelder, Tonnengelder, Priemgelder, Portorygelder, 349. XVII; Angelder und Lastgelder, 143.

Läutegeld das

QUELLEN

Gutzeit 1892b, 31
Läutegeld. s. Glockengeld.


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